Assemblea dei delegati del PLR – Discorso della consigliera federale Karin Keller Sutter

Berna, 11.01.2020 - Assemblea dei delegati del PLR; Consigliera federale Karin Keller Sutter - vale il testo parlato

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Zunächst einmal wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute im neuen Jahr. Ich freue mich, dass ich anfangs Jahr unter Ihnen sein darf und ich freue mich auch auf die gemeinsame Arbeit, die auf uns wartet. Ich weiss, dass Sie alle im Hinblick auf die Wahlen vom letzten Oktober sehr viel geleistet haben. Ich danke Ihnen herzlich für diesen Einsatz.

Doch die eigentliche politische Arbeit beginnt erst mit dem neuen Jahr. Wir Freisinnigen werden dabei stark gefordert sein. Wir alle wissen, die Schweiz mag ein kleines Land sein, aber sie ist eine starke Volkswirtschaft. Eine starke Volkswirtschaft, die den Menschen Wohlstand und Arbeitsplätze bietet. Und wir alle wollen, dass dies so bleibt.

Doch dieser Kampf ist im internationalen Umfeld anspruchsvoller geworden, denn die Schweiz ist wie kaum ein anderes Land der Welt globalisiert und lebt vom internationalen Austausch.

Dieser Offenheit haben wir viel von unserem Wohlstand zu verdanken. Sie hat aber - wie alles - auch eine Kehrseite. So profitieren wir zwar von multilateralen Regelwerken, die ungeachtet der Grösse eines Landes für gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb sorgen. Aber die Offenheit macht uns auch verletzlich, weil sie uns internationalen Bestrebungen aussetzt, die nicht immer in unserem Interesse sind.

Dies ist aktuell in der OECD der Fall, wo neue Regeln für die Besteuerung von international tätigen Gesellschaften ausgehandelt werden. Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft bringt neue globale Herausforderungen, denen sich selbstverständlich auch die Schweiz stellt. Es kann aber nicht sein, dass kleine, innovative Volkswirtschaften durch neue internationale Steuerregeln benachteiligt werden.

Die Schweiz versucht hier gemeinsam mit anderen Staaten, auf Lösungen hinzuwirken, die weiterhin einen fairen Wettbewerb zwischen kleinen und grossen Staaten ermöglichen. Trotzdem sind wir hier nur beschränkt eigenständig.

Umso wichtiger ist es, dort, wo wir noch eigenständig handeln und gestalten können, tatsächlich auch zu handeln. Ich denke dabei an die Altersvorsorge 2021, die der Bundesrat dem Parlament zugeleitet hat. Hier geht es darum, mit der Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männern erste Schritte zur Sanierung der AHV einzuleiten.

Oder nehmen wir die Konzernverantwortungsinitiative. Wir sind uns hier alle einig: Die Bevölkerung in der Schweiz erwartet, dass Schweizer Firmen anständig geschäften, dass sie ihre Verantwortung für Mensch und Umwelt wahrnehmen. Gerade für uns Liberale ist das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns zentral.

Deshalb haften Firmen in unserem Land nach geltendem Recht selbstverständlich für Schäden, die sie in der Schweiz verursachen. Und Schweizer Unternehmen haften heute schon nach dem Recht des ausländischen Staates, wenn sie im Ausland einen Schaden verursachen. Für solche Haftungsklagen sollen weiterhin die Gerichte im Ausland, wo der Schaden entstanden ist, zuständig bleiben und nicht die Schweizer Gerichte.

Es kann nicht sein, dass Schäden im Ausland nach Schweizer Recht und von Schweizer Gerichten beurteilt werden. Der Bundesrat achtet die Souveränität anderer Staaten, so wie er es von diesen auch erwartet.

Eine ausdrückliche Konzernhaftung, wie sie jetzt die KVI und der GV des NR einführen wollen, wäre international einmalig, sie wäre ein Experiment mit unberechenbaren Folgen und benachteiligt damit den Standort Schweiz. Der Bundesrat lehnt denn auch die Konzernverantwortungsinitiative wie auch den Gegenvorschlag des Nationalrates, der die Initiative ohne Volksentscheid weitgehend umsetzen würde, ab.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die heutigen Haftungsregeln für Schweizer Unternehmen ausreichen und nicht ausgedehnt werden sollen. Hingegen befürwortet er einen indirekten Gegenvorschlag, der international abgestimmt ist. Konkret will er den Schweizer Firmen die Pflichten zu einer transparenten und breiten Berichterstattung auferlegen, wie sie auch in der EU gelten. Diese Pflicht betrifft übrigens nicht nur die Bereiche Umwelt und Menschenrechte, sondern ebenso die Bereiche Soziales, Arbeitnehmerbelange sowie Korruptionsbekämpfung. Darüber hinaus sollen aber auch Sorgfaltspflichten für Kinderarbeit und bei Konfliktmineralien eingeführt werden. Das bedeutet unter anderem, dass Schweizer Unternehmen für diese beiden besonders sensiblen Bereiche eine Lieferkettenpolitik festlegen müssen. Sie müssen also die entsprechenden Risiken in ihrer Lieferkette ermitteln, Massnahmen zu deren Minimierung ergreifen sowie über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten Bericht erstatten.

Dieser Haltung hat sich der Ständerat im Dezember angeschlossen. Sollten sich diese Vorschläge auch im Nationalrat durchsetzen, kommt es noch in diesem Jahr zu einer Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative. Viele fürchten diese Abstimmung und möchten sie darum mit einem weitreichenden Gegenvorschlag verhindern. Der Bundesrat fürchtet sie nicht. Er ist überzeugt, dass auch die Schweizer Wirtschaft nichts zu befürchten hat, wenn sie aufzeigen kann, dass sie ihre Verantwortung für Mensch und Umwelt ernst nimmt.

Und auch ich persönlich fürchte mich nicht vor dieser demokratischen Auseinandersetzung. Das Volk soll darüber befinden können, ob es den Schweizer Firmen international einmalige Haftungsregeln auferlegen will oder ob es der Meinung ist, dass ein international abgestimmtes Vorgehen sinnvoller ist. Eines ist sicher: Wir müssen in dieser Frage schnell Rechtssicherheit schaffen.

Rechtssicherheit, das gilt auch für die wichtige europapolitische Weichenstellung, die uns im Mai bevorsteht. Dann stimmen wir voraussichtlich über die Begrenzungsinitiative der SVP ab. Diese verlangt, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU innerhalb von zwölf Monaten auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft zu setzen ist. Falls innert dieser Frist keine einvernehmliche Lösung mit der EU erzielt werden kann, muss die Schweiz das Abkommen innert 30 Tagen kündigen.

Kommt es zu einer einseitigen Kündigung des FZA fielen aufgrund der "Guillotine-Klausel" zudem alle anderen sechs Abkommen der Bilateralen I weg.

Diese Bilateralen I sichern in wichtigen Wirtschaftssektoren einen weitgehend diskriminierungsfreien Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt. Konkret sind dies die Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, zum Land- und Luftverkehr, zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie zur Forschung.

Die EU ist der bedeutendste Handelspartner der Schweiz. 2018 exportierte unser Land Waren im Wert von über 120 Mrd. Franken in die EU, das entspricht mehr als der Hälfte aller Warenexporte. Ein Wegfall der Bilateralen I hätte einschneidende negative Konsequenzen für die Schweizer Volkswirtschaft. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die EU neben den Bilateralen I weitere Abkommen mit der Schweiz in Frage stellt, wie zum Beispiel die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen. Eine Annahme der Initiative würde folglich den bilateralen Weg zwischen der Schweiz und der EU grundlegend in Frage stellen.

Wer behauptet, die Kündigung der Personenfreizügigkeit werde zum diplomatischen Spaziergang, der pokert jedenfalls sehr hoch. Eine solch waghalsige Wette sollten wir als wirtschaftlich stark vernetztes Land nicht eingehen. Die maximale Verhandlungsfrist von 12 Monaten, die die Initianten verlangen, macht die Sache nicht besser. Im Gegenteil: Wer sich für Verhandlungen eine Frist setzt, schwächt die eigene Verhandlungsposition.

Eine Annahme der Initiative würde die Schweiz gegenüber ihrer wichtigsten Handelspartnerin zur Bittstellerin machen.

Den Wegfall der zentralen Marktzugangsabkommen mit der EU könnten auch wichtige Freihandelsabkommen mit anderen Staaten wie China nicht kompensieren. Die geographische Lage der Schweiz lässt sich nicht ändern.

Der Bundesrat will den bilateralen Weg der Schweiz verteidigen, weil er überzeugt ist, dass er im Interesse des Landes ist.

Der Bundesrat steht zur Personenfreizügigkeit, die den Zugang von Arbeitskräften aus EU- und EFTA-Staaten zu unserem Arbeitsmarkt - und umgekehrt - regelt. Aber auch der Bundesrat möchte nur so viel Zuwanderung wie nötig. Und er anerkennt, dass die Freizügigkeit auch mit Herausforderungen verbunden ist - namentlich mit mehr Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Die Freizügigkeit hat bisher allerdings nicht zu einer Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte geführt.

Und der Bundesrat möchte, dass dies auch so bleibt. Daher hat er die Personenfreizügigkeit von Anfang an, also bereits mit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Rahmen der Bilateralen I, mit Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden und des hiesigen Gewerbes flankiert, die seither gezielt ergänzt wurden.

Schliesslich hat der Bundesrat Mitte Mai 2019 sieben weitere Massnahmen beschlossen, um das inländische Arbeitskräftepotential weiter zu fördern. Es geht um wichtige Massnahmen im Bereich der Weiterbildung und der Arbeitsvermittlung, die insbesondere die Position und Chancen von älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt stärken und verbessern sollen. Gerade auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des Fachkräftemangels müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen, die im Arbeitsmarkt integriert sind, es auch bleiben. Diese Massnahmen wurden von den Sozialpartnern zuhanden des Bundesrats entwickelt.

Bundesrat und Sozialpartner haben damit auch die Lehren aus der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative gezogen, die vom Volk sehr knapp angenommen wurde. Damals hatten die Menschen, die aufgrund der Zuwanderung für sich selbst geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehen, den Ausschlag für die Annahme der MEI gegeben. Und wir erinnern uns: 2014 gab es keine funktionierende Allianz der Kräfte, die traditionell gemeinsam für den bilateralen Weg einstehen.

2014 darf sich 2020 nicht wiederholen.

Wenn sich 2014 nicht wiederholen darf und wir den bilateralen Weg erfolgreich verteidigen und in der Bevölkerung breit abstützen wollen, braucht es die europapolitische Allianz, die vor 2014 stets gemeinsam für die Bilateralen gekämpft hat.
Es war denn auch diese Überzeugung, die die Sozialpartner nach dem Bruch von 2018 im letzten Frühjahr zurück an den Verhandlungstisch gebracht hat.

Die Sozialpartnerschaft ist ein wesentlicher Pfeiler unseres liberalen Staates. Der Bundesrat hat deshalb auch das ausgehandelte Ergebnis respektiert und es dem Parlament zugeleitet.

Im Fokus der parlamentarischen Debatte steht dabei die Einführung einer Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Personen über 60. Es geht um Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet, Steuern bezahlt und unverschuldet ihre Stelle verloren haben. Es geht um Menschen, die keine Arbeitslosengelder mehr beziehen können und deshalb von der Sozialhilfe leben müssen. Die Hürde, um diese Überbrückungsleistung in Anspruch nehmen zu können, ist hoch. Auch bei diesen wenigen Menschen soll die Integration in den Arbeitsmarkt das oberste Ziel bleiben. Wenn dies aber nicht gelingt, soll ihnen der Gang aufs Sozialamt erspart werden. Es ist die letzte Massnahme in einer Kaskade von sieben Massnahmen, die die Sozialpartner vorschlagen. Eine Massnahme, die überdies deutliche Einsparungen bei der Sozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden bringt.

Wer das Argumentarium der Initianten der BGI liest, findet als Erstes folgendes Argument. Ich zitiere: "Die Konkurrenz um den Arbeitsplatz steigt, namentlich ältere Leute verlieren den Arbeitsplatz und werden durch junge, billige Ausländer ersetzt." Die Vehemenz, mit der insbesondere die Initianten nun die Überbrückungsleistung bekämpfen, zeigt vielleicht, dass der Bundesrat und die Sozialpartner ins Schwarze getroffen haben. Die Allianz für den bilateralen Weg darf sich jedoch nicht spalten lassen.

Mesdames et messieurs, il est évident que l'impact de cette ouverture auprès de l'Union européenne est très différent en fonction des régions. En Suisse romande, le solde migratoire de ressortissants de l'Union européenne est plus élevé qu'en moyenne suisse.

Même constat concernant la main d'œuvre frontalière. Mais un autre constat est sans appel : la voie bilatérale et la libre circulation des personnes ont eu un effet dynamisant sur l'ensemble de l'économie. Souvenez-vous du marasme économique du début des années 90...

Cette ouverture peut avoir des conséquences moins désirables, raison pour laquelle des mesures d'accompagnement ont été adoptées, et le seront à l'avenir. Avec mon collègue, le Conseiller fédéral Alain Berset, nous avons présenté des mesures dans le courant du mois de mai. Des mesures qui ont été développées par les partenaires sociaux. Leur objectif : encourager la main d'œuvre indigène pour faire face aux besoins de l'économie suisse. Faciliter l'accès à des formations et à un encadrement adapté aux personnes d'un certain âge sur le marché du travail. Ou encore création d'une prestation transitoire en fin de carrière est également prévue pour les chômeurs en fin de droit de plus de 60 ans.

Cari liberali-radicali, in Ticino abbiamo constatato gli stessi sviluppi come nella Svizzera romanda, con un impatto dell'apertura del mercato del lavoro addirittura più forte. La vicinanza di grandi agglomerazioni come Milano, Como e Varese e la crisi economica in Italia hanno aumentato la pressione.

Siamo anche consapevoli che la presenza di manodopera frontaliera è particolarmente forte in Ticino. Anche l'evoluzione dei salari è stata fortemente influenzata da questa apertura. Negare la pressione sui salari sarebbe irresponsabile.

La collaborazione tra le parti sociali, i sindacati, i datori di lavoro, i Cantoni e la Confederazione è fondamentale. I meccanismi di controllo previsti nelle nostre leggi devono essere utilizzati con il rigore necessario. I Cantoni hanno inoltre la possibilità di emanare, laddove necessario, contratti normali di lavoro.

Il 15 maggio 2019, con il mio collega, il consigliere federale Alain Berset, abbiamo presentato una serie di misure supplementari per garantire che le imprese svizzere reclutino, per quanto possibile, in Svizzera la manodopera di cui hanno bisogno. La libera circolazione delle persone serve per reclutare manodopera anche all'estero senza lungaggini burocratiche, ma deve generare soltanto l'immigrazione necessaria.

Liebe Freisinnige

Die FDP ist die Partei des bilateralen Weges. Sie hat diesen stets verteidigt und weiterentwickelt - gemeinsam mit den Kräften, die trotz anderer politischer Ausrichtung die Überzeugung teilen, dass stabile Beziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner für unseren Wohlstand und unsere Arbeitsplätze zentral sind. Diese stabile Beziehung stellt die Begrenzungsinitiative grundlegend in Frage. Wer die Personenfreizügigkeit erhalten will, ist aber auch in der Verantwortung, sie wo nötig sozial zu flankieren. Es freut mich, dass auch die Sozialpartner sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechende Massnahmen erarbeitet haben. Mit einer Ablehnung der Begrenzungsinitiative sichern wir den bilateralen Weg und schaffen Rechtssicherheit.

Um Rechtssicherheit im weitesten Sinn geht es auch bei der Abstimmung vom kommenden 9. Februar. Das Parlament hat den bestehenden Anti-Diskriminierungsartikel um den Begriff der sexuellen Orientierung erweitert. Der Bundesrat unterstützt diese Änderung.

Homosexuelle Menschen sollen vor Hass und Hetze besser geschützt werden. Die sozialen Medien haben hier den Handlungsbedarf verstärkt. Die Meinungsäusserungsfreiheit wird dabei nicht angetastet. Kritische Auseinandersetzungen, aber auch Sprüche oder Witze, auch wenn sie geschmacklos sind, sind nicht strafbar. Die Erfahrung mit der heutigen Anti-Diskriminierungsstrafnorm zeigt, dass die Gerichte hier sehr zurückhaltend sind. Hass und Hetze sind aber keine Meinungen und sie sind darum auch nicht durch die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt. Der liberale Rechtsstaat muss hier klare Grenzen setzen.

Lassen Sie mich hier den ehemaligen Ständerat René Rhinow zitieren: "Der Liberalismus kämpft immer für Würde, Freiheit und Lebenschancen aller Menschen, unabhängig von ihrem rechtlichen und sozialen Status."

Ich danke Ihnen, wenn Sie sich gemeinsam mit mir weiterhin für eine liberale Schweiz einsetzen. Dabei würde es uns nicht schaden, wenn wir uns etwas auf den Kampfgeist besinnen, der bei der Gründung unseres Bundesstaates im Jahr 1848 herrschte. Die Gräben waren tief: es gab erhebliche Risse in der Schweizer Gesellschaft. Aber es waren Liberale und Konservative, die gemeinsam erkannt haben, dass man sich zusammenraufen muss, wenn man die Schweiz weiterbringen will.

Dazu muss man seine Überzeugungen nicht ablegen, aber man muss sich gegenseitig zuhören, Lösungen erarbeiten und auch einmal über den eigenen Schatten springen.

 


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