Rischio di sovraindebitamento, legislazione in materia di fallimento, giustizia

Berna, 09.04.2020 - Conferenza stampa del Consiglio federale; Consigliera federale Karin Keller-Sutter - vale il testo parlato

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Das Bundesamt für Justiz hat dazu letzte Woche eine öffentliche Konsultation zu möglichen Massnahmen durchgeführt. Trotz der kurzen Frist - es standen 48 Stunden zur Verfügung - sind gegen 100 Stellungnahmen eingetroffen. Beteiligt haben sich vor allem Wirtschaftskreise, die Banken, aber auch die Kantone, vorab die Fachdirektorenkonferenzen, die Finanzdirektorenkonferenz, die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und auch die Justizdirektorenkonferenz. Ich möchte bei dieser Gelegenheit allen Beteiligten und Fachleuten, auch bei uns, die hier sehr viel gearbeitet haben und sich eingebracht haben, herzlich danken.

Die Zahl der Rückmeldungen zeigt, dass die Vorschläge Fragen betreffen, die für die Schweizer Volkswirtschaft und damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende von grosser Bedeutung sind. Daher wurde der grundsätzliche notrechtliche Handlungsbedarf im Gesellschafts- und Insolvenzrecht fast einstimmig bejaht. Der Bundesrat wird deshalb voraussichtlich am 16. April ein Paket mit solchen Massnahmen verabschieden. Ich werde Ihnen also die Eckwerte vorstellen. Die Verordnung wird derzeit erarbeitet, sie ist in der Ämterkonsultation und wird am nächsten Donnerstag im Bundesrat voraussichtlich verabschiedet.

Im Zentrum stehen zurzeit zwei Massnahmen: Erstens geht es um eine befristete Regelung zum Kapitalschutz gemäss Obligationenrecht. Der Bundesrat hat hier Gesellschaften im Auge, die per Ende 2019 finanziell gesund waren, deren Bilanz gesund war. Heute sind jedoch viele Unternehmen mit pandemiebedingten Liquiditätsengpässen und Wertverminderungen bei den Aktiven konfrontiert. Zudem ist weder das Ende der Krise, noch deren Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf genau absehbar. Allein eine negative Prognose kann aber die Fortführung des Unternehmens bereits in Frage stellen. Denn sobald eine «begründete Besorgnis einer Überschuldung» besteht, so steht das heute im Obligationenrecht, muss der Verwaltungsrat zu sogenannten Liquidationswerten und damit zu deutlich tieferen Werten bilanzieren. In der Praxis führt das fast immer dazu, dass eine Gesellschaft sofort als konkursreif gilt. Das heisst der Verwaltungsrat muss die Bilanz deponieren. Unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen ist das ein wichtiger Mechanismus zum Schutz der Gläubiger. In der aktuellen Situation führt es aber zum Untergang von Unternehmen, die überlebensfähig wären, wenn jetzt nicht diese Pandemie dazwischengekommen wäre. Solche pandemiebedingten Konkurse will der Bundesrat verhindern, um an sich gesunde Unternehmen zu schützen und auch Arbeitsplätze zu sichern. Weil viele Unternehmen miteinander durch Liefer- und Kreditbeziehungen verbunden sind, kann dieser Mechanismus auch Kettenreaktionen auslösen. Die geplante notrechtliche Regelung soll daher auch zur Stabilisierung des Gesamtsystems beitragen.

Konkret sollen Unternehmen bei drohender Überschuldung mit dem Deponieren der Bilanz daher zuwarten können. Dafür müssen aber zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss Aussicht bestehen, dass eine Überschuldung nach der Corona-Krise behoben werden kann. Das muss entsprechend dargelegt und dokumentiert werden. Zum andern soll diese Erleichterung nur bei finanziellen Schwierigkeiten gelten, die eine Folge dieser Corona-Krise sind. Ich habe es angetönt, es geht um Unternehmen, die gesund waren, deren Bilanz per Ende 2019 intakt war.

Diese befristete Ausnahme von der Pflicht, die Bilanz zu deponieren, ist wichtig, weil das Deponieren der Bilanz wie gesagt praktisch immer zum sofortigen Konkurs einer Gesellschaft führt. Heute ist der Verwaltungsrat auch verpflichtet. Er haftet auch persönlich, wenn er diese Bilanz eben nicht deponiert. Hier möchten wir eine gewisse Pflichtbefreiung erwirken. Die befristete Regelung gibt Unternehmen einen etwas längeren Prognosehorizont.

Die zweite Massnahme betrifft das Nachlassrecht im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs und ist speziell auf KMU zugeschnitten. Für grössere Unternehmen gibt es ja heute die sogenannte Nachlassstundung. Dieses Verfahren kommt zum Zug, wenn Aussicht auf Sanierung besteht und das Unternehmen einen provisorischen Sanierungsplan vorlegen kann. Gewährt der Richter die Nachlassstundung, erhält das Unternehmen Zeit, mit seinen Gläubigern eine Lösung zu finden und so einen Konkurs zu verhindern. Ihnen dürfte dieses Verfahren aus der damaligen Swissair-Zeit bekannt sein. Für die KMU ist dieses Verfahren aber wenig geeignet, es ist relativ aufwendig und es ist teuer, weil eben hier ein provisorischer Sanierungsplan vorgelegt werden muss. Deshalb möchte der Bundesrat das Nachlassverfahren auf die Bedürfnisse von KMU zuschneiden. Dazu sind einige wenige Änderungen nötig.

Zusätzlich möchte der Bundesrat für kleinere Unternehmen und Einzelfirmen ein neues Gefäss schaffen, das es ihnen erlaubt, rasch und unbürokratisch eine befristete Stundung der fälligen Schulden zu erreichen. Die sogenannte COVID-19-Stundung ist so ausgestaltet, dass sie auch als Massenverfahren tauglich wäre. Auch mit diesem neuen Instrument verfolgt der Bundesrat das Ziel, dem Schuldner - der nur wegen der Corona-Pandemie in Not geraten ist - mehr Zeit zu geben, um sich zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen zu treffen. Diese COVID-19-Stundung steht eben auch Kleinstunternehmen und Selbständigerwerbenden offen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.

Die Wirkungen der COVID-19-Stundung gehen aber weniger weit, als die Wirkungen der Nachlassstundung. So sollen zum Beispiel Lohn- oder Unterhaltsforderungen nicht gestundet werden können. Auch hängige Prozesse sollen nicht sistiert werden. Bei der COVID-19-Stundung geht es allein darum, Unternehmen, die für die Zeit nach der Krise eine wirtschaftliche Perspektive haben, möglichst im Geschäftsleben zu halten.

Um zu verhindern, dass Unternehmen leichtfertig von diesem neuen Instrument Gebrauch machen, werden nur Forderungen gestundet, die bis zum Zeitpunkt der Stundung fällig geworden sind, und die Stundung wird zudem zwingend veröffentlicht. Das ist natürlich etwas unangenehm für ein Unternehmen, aber damit wird auch sichergestellt, dass es nicht leichtfertig zu solchen Stundungen kommen kann. Um zu verhindern, dass Unternehmen leichtfertig von diesem Instrument Gebrauch machen sind also die entsprechenden Sicherungsmassnahmen eingebaut.

Wenn während der Stundung klar wird, dass ein Geschäft nicht gerettet werden kann, muss weiterhin der Konkurs angemeldet werden, um die Gläubiger zu schützen. Das wird trotz aller Unterstützungsmassnahmen des Bundesrats wohl auch in vielen Fällen nicht zu vermeiden sein.  

Les adaptations prévues du code des obligations et du droit des poursuites et de la faillite complètent les mesures de compensation que le Conseil fédéral a déjà prises, notamment pour aider les entreprises et en particulier les PME à surmonter les problèmes de liquidités. Ces nouvelles mesures leur donneront du temps, dans cette situation extraordinaire, pour réorganiser leur activité et mettre en œuvre des mesures d'assainissement.

Das Ziel ist klar: Die Betriebe sollen wenn immer möglich ihren Geschäftsbetrieb weiterführen können. Damit sollen die Wirtschaft stabilisiert und Arbeitsplätze gesichert werden. Ein zentrales Ziel des Bundesrates ist es, Entlassungen und Konkurse soweit wie möglich zu vermeiden oder einzudämmen.

Je vous remercie maintenant de votre attention. Je vous remercie aussi de votre accompagnement ces dernières semaines. J'espère que vous aurez aussi quelques moments de détente pendant ce weekend de Pâques qui est devant la porte. En tout cas je vous souhaite déjà joyeuses Pâques, malgré tout et je suis prête bien sûr maintenant à répondre à vos questions, avec le directeur de l'Office fédéral de la justice, Monsieur Dumermuth. Et il y a aussi le spécialiste du droit en question, qui est présent ici, Monsieur Rüetschi, qui connait vraiment tous les détails. Alors je vous remercie et nous sommes à votre disposition. Merci beaucoup !

Mesdames et Messieurs

Je vous remercie d'être venus si tôt ce matin, c'est plutôt inhabituel de faire des conférences de presse le matin à huit heure et demi. On a rigolé un peu parce qu'il faut aussi garder l'humour en crise corona. Puis on a dit que peut-être pour les médias ça serait au milieu de la nuit. J'espère quand même que vous êtes assez réveillés. Nous aussi, on se donne de la peine pour être réveillés.

Der Bundesrat hat gestern Beschlüsse gefasst, die für den Rechtsstaat zum einen und für die Volkswirtschaft zum anderen von zentraler Bedeutung sind. Ich möchte beginnen mit den Beschlüssen zum Justizbetrieb:

Sie können sich erinnern: Der Bundesrat hat am 20. März die über die Ostertage anstehenden ordentlichen Gerichtsferien vorgezogen und damit um zwei Wochen verlängert. Rückmeldungen der betroffenen Kreise haben gezeigt, dass diese Verschnaufpause für die Justiz bereits gut genutzt wurde:

Viele Gerichte haben Lösungen gefunden, um den Gerichtsbetrieb auch unter den erschwerten Bedingungen weiter zu führen. So machen neu Richterinnen und Richter wie auch Gerichtsschreiber Homeoffice, Verhandlungen werden teilweise per Video- oder Telefonkonferenz geführt und auch die Anwaltskanzleien haben sich entsprechend einrichten können.

Wir können heute davon ausgehen, dass die Justiz ihren Kernauftrag unter den gegenwärtigen, schwierigen Umständen erfüllen kann. Das ist für den Rechtsstaat gerade in einer Krise zentral. Eine Verlängerung der Gerichtsferien über den 19. April hinaus erachtet der Bundesrat deshalb für nicht nötig. Eine weitere Verlängerung würde auch dem Ziel, die Kernfunktionen des Justizbetriebs aufrechtzuerhalten, widersprechen.

Der Bundesrat will jedoch demnächst punktuelle Anpassungen im Verfahrensrecht verabschieden, im Speziellen für Zivilverfahren.

Es geht da insbesondere um eine Regelung für den Einsatz von Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen. Hier soll geprüft werden, wie sich das mit der Praxis vereinbaren lässt. Es gibt hier gewisse Unsicherheiten, die wir beseitigen möchten.

Anpassungen soll es auch im Betreibungswesen geben, wo im Moment ein Fristenstillstand auch bis am 19. April gilt. Ein funktionierendes Betreibungswesen ist für die Wirtschaft zentral. Wenn Betreibungen über längere Zeit nicht vollstreckt werden können, sinkt auch die Zahlungsmoral, Schuldner begleichen ihre Rechnung nicht mehr. Das führt zu Liquiditätsproblemen und bringt das Wirtschaftssystem ins Stocken.

Das war bereits die Erfahrung 1914, als es einen zweimonatigen Fristenstillstand gab. Nach der Mobilmachung beim Ausruf des Ersten Weltkriegs hat der Bundesrat damals einen zweimonatigen Fristenstillstand angeordnet. Damals ist es wirklich zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Wirtschaftslebens gekommen. Das möchte der Bundesrat vermeiden. Deshalb werden die Fristen im Betreibungswesen ab 20. April, wenn die ordentlichen Betreibungsferien zu Ende sind, nicht mehr stillstehen. Wie die Gerichte sollen auch die Betreibungs- und Konkursämter ihren Betrieb so weit wie möglich aufrechterhalten können. Wir möchten auch hier diesen Betrieb mit Erleichterungen unterstützen.

Soweit zu den Gerichtsferien und zum Fristenstillstand im Betreibungswesen. Nun zu anderen Fragen, wie beispielsweise der Insolvenz.

Le Conseil fédéral a aussi examiné hier des mesures concernant le droit des sociétés et l'insolvabilité. Les outils envisagés doivent permettre d'atténuer les conséquences économiques de cette crise.

La priorité est de mettre les entreprises, et en particulier les PME, à l'abri d'une faillite qui peut être évitée et de préserver l'emploi, que cette pandémie menace.

Der Bundesrat hat gestern auch über Massnahmen im Bereich des Gesellschafts- und Insolvenzrechts diskutiert, um den volkswirtschaftlichen Schaden dieser Krise einzudämmen.

Es geht im Kern darum, Unternehmen, insbesondere auch KMU, vor einem unnötigen, coronabedingten Konkurs zu bewahren und damit Arbeitsplätze und auch Löhne zu sichern.

 


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