Coronavirus: la consigliera federale Keller-Sutter in merito al graduale allentamento delle restrizioni di entrata

Berna, 29.04.2020 - Conferenza stampa del Consiglio federale; Consigliera federale Karin Keller-Sutter - vale il testo parlato

(Questo contenuto non è disponibile in italiano.)

Sehr geehrte Damen und Herren

Höchste Priorität für den Bundesrat hat der Schutz der Schweizer Bevölkerung vor dem Coronavirus. Ziel des Bundesrates ist es aber auch, so rasch wie möglich wieder Normalität herzustellen, im Privaten, im Sozialen und auch im Arbeitsleben, und er will die volkswirtschaftlichen Schäden minimieren.

Parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsschritten, die der Bundesrat am 16. April und heute beschlossen hat, soll daher auch eine schrittweise Lockerung der Einreisebeschränkungen in die Schweiz erfolgen, sobald die epidemische und die arbeitsmarktliche Situation dies erlauben.

Dal 25 marzo si applicano severe restrizioni d'entrata. In linea di massima possono entrare in Svizzera soltanto i cittadini svizzeri e del Principato del Liechtenstein, le persone con un titolo di soggiorno svizzero e i frontalieri. Le altre persone sono ammesse soltanto se si trovano in una situazione di assoluta necessità o rivestono grande importanza per il settore sanitario.
È quanto aveva deciso il Consiglio federale per proteggere la popolazione svizzera dal contagio da coronavirus e garantire l'operatività del sistema sanitario svizzero.

Seit dem 25. März ist also die Einreise grundsätzlich nur sehr beschränkt möglich. Erlaubt ist sie nur für Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, für Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz und für Grenzgänger. Andere Personen dürfen nur einreisen, wenn sie sich in einer Situation absoluter Notwendigkeit befinden oder das Gesundheitswesen dringend auf sie angewiesen ist.

Die Einreisebeschränkungen wollen wir nun aufgrund des positiven Verlaufs der Pandemie wie gesagt schrittweise lockern.
In einem ersten Schritt am 11. Mai wollen wir sicherstellen, dass Gesuche für eine Einreise in der Schweiz oder einen Aufenthalt in unserem Land wieder normal bearbeitet werden, die bereits vor der Einführung der Einschränkungen im März gestellt wurden. Es handelt sich dabei um Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat. Die Anträge sind derzeit suspendiert. Es geht hier also mit anderen Worten faktisch um einen Pendenzenabbau.

Die Kantone können diese sistierten Gesuche nun wieder in gewohnter Weise bearbeiten und bewilligen. Das soll die Schweizer Unternehmen dabei unterstützen, ihren Betrieb, der heute zum Teil stillsteht oder zum Teil heruntergefahren wurde, parallel zu den anderen Lockerungsschritten wieder hochfahren zu können.

Les regroupements familiaux seront aussi de nouveau autorisés à partir du 11 mai pour les citoyens suisses et les citoyens de l'UE. Une Suissesse pourra par exemple faire venir en Suisse son époux étranger. Bien sûr, les possibilités de voyager se heurtent actuellement à des obstacles pratiques et nous ne pouvons pas éliminer ces obstacles simplement de manière unilatérale. Mais lorsque c'est possible, nous ne voulons pas empêcher les citoyens suisses et les citoyens de l'UE de faire venir leur famille.

Zugleich ist es aber wichtig, dass die Grenzkontrollen auch nach dem 11. Mai bestehen bleiben. Es ist aufgrund der epidemischen Situation zu früh, um die Kontrollen wieder aufzuheben. Die Vollzugsorgane werden aber weiterhin bemüht sein, den Waren- und Personenverkehr an der Grenze so optimal wie möglich abzuwickeln.

Dieser Verkehr wird vor allem deshalb aber zunehmen, weil das Wirtschaftsleben in der Schweiz aufgrund der verschiedenen Lockerungsschritte ab dem 11. Mai wieder Fahrt aufnehmen wird und natürlich dadurch auch vermehrt wieder Grenzgänger ihrer Arbeit in den Grenzkantonen nachgehen können.

Auch neue Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden wieder gemäss den üblichen Vorgaben des Freizügigkeitsabkommens bearbeitet, wenn der Vertrag vor dem 25. März abgeschlossen wurde. So kann beispielsweise ein Monteur aus Deutschland eine bereits bestellte Maschine in einem Schweizer Unternehmen installieren. Dies ist ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft.

Der Bundesrat hat heute auch den Fahrplan für die Zeit nach dem 11. Mai beraten. Er plant für den 8. Juni einen zweiten Schritt hin zur Normalisierung der Einreisebedingungen in der Schweiz, wenn sich die epidemische Situation weiterhin positiv entwickeln sollte. Wir verfolgen hier die gleiche Strategie wie bei den anderen Lockerungsschritten. Das Ziel aber ist, dass am 8. Juni im Rahmen der Personenfreizügigkeit erstmals auch wieder neue Gesuche von erwerbstätigen EU- und EFTA-Staatsangehörigen gestellt und bearbeitet werden können. Dieser nächste Schritt würde natürlich in Absprache mit den Kantonen und den Sozialpartnern erfolgen. Als flankierende Massnahme wird es dann auch nötig sein, die Stellenmeldepflicht wieder zu reaktivieren. Sie hat zusammen mit allen anderen flankierenden Massnahmen zum Ziel, dass offene Stellen in der Regel mit inländischen Arbeitskräften besetzt werden. Das war vor der Krise so, und das soll auch jetzt weiterhin so bleiben.

Meine Damen und Herren, es ist mir klar: Wenn wir von den Grenzen und Lockerungen der Einreisebeschränkungen sprechen, dann denken natürlich viele von uns auch an die bevorstehenden Sommerferien. Das geht mir natürlich auch so.
Eigentlich gilt ja heute schon: Schweizer Bürgerinnen und Bürger können jederzeit aus der Schweiz ausreisen und auch wieder in die Schweiz einreisen, unabhängig vom Zweck des Grenzübertritts. Explizit verboten ist nur der Einkauftourismus.
Die entscheidende Frage ist aber natürlich, ob Sie dann im anderen Land auch einreisen dürfen. Und das ist heute in aller Regel nicht der Fall. Die meisten Länder haben wie die Schweiz einschneidende Reisebeschränkungen beschlossen. Wann sich das ändert, diese Frage lässt sich heute nicht abschliessend beantworten.

Die intensiven Kontakte in den letzten Tagen mit meinen Amtskollegen der Nachbarstaaten, also auf europäischer Ebene, haben deutlich gemacht: Alle sind sehr vorsichtig, alle sind sehr zurückhaltend. Niemand will im Moment eine allzu hohe grenzüberschreitende Mobilität. Ob unter diesen Umständen bereits wieder im Sommer Ferien im Ausland oder im grenznahen Ausland möglich sein werden, ist deshalb fraglich. Die gute Nachricht ist aber: Ferien in der Schweiz sind jederzeit möglich. Das ist auch eine gute Nachricht für unsere Volkswirtschaft, weil unter Corona-Krise der Tourismus stark leidet und gelitten hat. Damit können wir eben auch helfen, die Schweizer Wirtschaft wieder anzukurbeln. Ich möchte deshalb auch die Schweizerinnen und Schweizer dazu aufrufen, ihre Ferien in der Schweiz zu verbringen. 

 


Indirizzo cui rivolgere domande

Servizio di comunicazione DFGP, T +41 58 462 18 18


Pubblicato da

Dipartimento federale di giustizia e polizia
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/it/pagina-iniziale/documentazione/comunicati-stampa.msg-id-90839.html