Iniziativa sulla giustizia - Conferenza stampa della consigliera federale Karin Keller-Sutter

Berna, 20.08.2020 - Conferenza stampa; Consigliera federale Karin Keller-Sutter - vale il testo parlato

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Sehr geehrte Damen und Herren

Diese Volksinitiative dreht sich um die Frage, ob ein so wichtiger Entscheid, wer Bundesrichter oder Bundesrichterin wird, durch das Los entschieden werden soll. Und dann noch für eine gänzlich unbefristete Amtsdauer. Die schlägt die Initiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren, kurz Justizinitiative, vor.

Sie nimmt Fragen auf, die man sich durchaus stellen kann: Müssten nicht auch parteilose Kandidaten bessere Chancen haben, in ein Richteramt gewählt zu werden? Soll sich ein Bundesrichter bereits wieder der Wahl durch das Parlament stellen müssen? Sind die Richterinnen und Richter unabhängig genug? Das sind Fragen, die auch der Bundesrat ernst nimmt, aber er ist klar der Meinung, dass die Justizinitiative die falsche Antwort auf diese Fragen gibt. Die Initiative schafft Probleme, die es heute nicht gibt. Hingegen hat sich das heutige Wahlsystem insgesamt gut bewährt und die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sind durchaus in der Lage, ihre Unabhängigkeit zu wahren.

Ich erläutere kurz die Initiative: Sie verlangt, dass Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes - und nur über das Bundesgericht sprechen wir - in Zukunft durch das Los bestimmt werden. Richterinnen würden im Amt bleiben, bis sie 69 Jahre alt sind, Richter 70 Jahre. Sie wären damit grundsätzlich bis 5 Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters gewählt. Die Initiative sieht zudem vor, dass zum Losverfahren nur zugelassen würde, wer fachlich und persönlich geeignet ist für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts. Eine vom Bundesrat gewählte, unabhängige Fachkommission soll darüber entscheiden, wer in diesen Topf für das Losverfahren kommt. Einmal im Amt könnte das Parlament Richterinnen und Richter auf Antrag des Bundesrates nur abberufen, wenn sie ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben auf Dauer verloren haben. Ein Wiederwahlverfahren wäre nicht mehr vorgesehen. Die Initiantinnen und Initianten wollen damit die Unabhängigkeit der Bundesrichter von den politischen Parteien fördern, insbesondere in Bezug auf Nominierung, Wahl und Wiederwahl. Ausschlaggebend soll nur noch die fachliche und persönliche Qualifikation sein und nicht die Mitgliedschaft in einer Partei.

Auch für den Bundesrat ist die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter wie auch aller anderen Richterinne und Richter zentral. Dieser Grundsatz steht denn auch in der Bundesverfassung. Nun könnten zwar die Abschaffung der Wiederwahl und eine lange Amtsdauer diese Unabhängigkeit grundsätzlich stärken; das Losverfahren könnte zudem die Chancen von Parteilosen auf das Richteramt erhöhen; dennoch lehnt der Bundesrat die Initiative ab. Er erachtet es auch nicht als notwendig oder sinnvoll, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Und dafür gibt es mehrere Gründe:

Das vorgeschlagene Losverfahren zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter widerspricht unserer politischen Tradition und wäre ein Fremdkörper in der Rechtsordnung der Schweiz, denn kein einziger Kanton bestimmt seine Justizbehörden durch das Los. Die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter würde nicht mehr in einem transparenten Verfahren durch die Bundesversammlung erfolgen, sondern dem Zufall überlassen. Das schwächt die demokratische Legitimation des Bundesgerichts und damit möglicherweise auch die Akzeptanz der Urteile, die durch das Bundesgericht gefällt werden.

Un autre changement important par rapport au système actuel concerne la durée de fonction des juges au Tribunal fédéral. En cas d'acceptation de l'initiative, cette durée ne serait de fait pas limitée, tandis qu'aujourd'hui l'Assemblée fédérale élit les juges fédéraux pour une période de six ans, une réélection est en outre possible. Il n'est donc jamais arrivé qu'un juge fédéral ne soit pas reconduit dans ses fonctions parce qu'un de ses jugements aurait déplu aux représentants politiques. Rien ne permet non plus de conclure que les juges fédéraux ne diraient pas le droit en toute indépendance. C'est pourtant bien cette image négative que dépeignent les auteurs de l'initiative. Le Conseil fédéral ne partage pas leur point de vue. La population suisse a elle aussi une grande confiance dans le Tribunal fédéral, comme le montrent les sondages annuels du baromètre des préoccupations. Depuis des années, la Cour suprême de la Confédération arrive toujours en première ou en deuxième position dans le classement de confiance à l'égard des institutions.

Und schliesslich werden mit einer Losziehung nicht zwangsläufig die am besten geeigneten Personen Richterinnen und Richter, sondern die, die halt vom Glück begünstigt sind. Es wird kaum je eine grosse Gruppe von exakt gleich qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten geben. Jeder bringt seine Schwächen und Stärken sowie unterschiedliche Erfahrungen im Beruf und im Leben mit. Und ich habe es bereits erwähnt: Heute wählt und nominiert die Bundesversammlung die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes. Ich möchte auch hier gerne noch erwähnen, dass das Bundesgericht die Stellungnahme des Bundesrates zur Initiative teilt.

Dieses System funktioniert gut, es hat sich insgesamt bewährt und führt zu einem demokratisch legitimierten Resultat bei der Richterwahl. Es ermöglicht auch die Berücksichtigung von weiteren Aspekten wie Geschlecht, Sprache und regionale Herkunft. Bei der Wahl nimmt die Bundesversammlung zudem traditionsgemäss Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Dieser freiwillige Proporz ist im demokratischen System der Schweiz grundsätzlich gut verankert, sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass am Bundesgericht auch die verschiedenen politischen Kräfte und Grundhaltungen in den Richtergremien vertreten sind. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat auch keine Not, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Will man Fragen wie etwa Amtsdauer oder auch die Chancen von Parteilosen vertieft diskutieren und danach allenfalls auch angehen, kann man das auch losgelöst von dieser Volksinitiative tun. Die vorgeschlagenen Massnahmen der Initiantinnen und Initianten, insbesondere das Losverfahren, sind hingegen aus Sicht des Bundesrates nicht geeignet, solche Fragen zu beantworten. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative dem Parlament daher, wie bereits erwähnt, zur Ablehnung.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ich stehe jetzt gerne für Ihre Fragen zur Verfügung, natürlich auch Frau Vizedirektorin Kuster.

 


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