"Il controprogetto parla al cuore e alla ragione"

Berna, 03.11.2020 - Dibattito contraddittorio del St.Galler Tagblatt sull’iniziativa "per imprese responsabili"; Consigliera federale Karin Keller-Sutter - vale il testo parlato

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Sehr geehrte Damen und Herren

Wenn ein Schweizer Unternehmen einen Schaden anrichtet, dann haftet es. Und zwar auch dann, wenn es den Schaden im Ausland anrichtet. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Und weil es selbstverständlich ist, ist es heute schon so.

Darum geht es also am 29. November nicht, wenn wir über die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" abstimmen.

Es geht auch nicht darum, ob man für oder gegen die Menschenrechte und die Umwelt ist. Wenn das die Frage wäre, müssten wir alle auf eine Zustimmung von 100 Prozent hoffen.

Und es geht auch nicht darum, ob man Schweizer Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen soll als heute, damit sie Mensch und Umwelt respektieren. Das passiert nämlich auch ohne Initiative, weil das Parlament einen Gegenvorschlag beschlossen hat. Der Gegenvorschlag ist ein Quantensprung vorwärts von heute, weil er verbindlich macht, was heute für Schweizer Unternehmen freiwillig ist. Damit schliessen wir zu Europa auf. Und das soll auch so sein. Der Gegenvorschlag tritt aber natürlich nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Wenn es aber um all das nicht geht, worum geht es dann am 29. November?

Es geht quasi um das Kleingedruckte der Initiative.

Es geht also erstens darum, ob Schweizer Unternehmen bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen dafür sorgen müssen, dass jedes einzelne Glied in seiner Lieferkette die Menschenrechte und internationale Umweltstandards einhält. Das geht sehr weit. Das Unternehmen in der Schweiz müsste also genauen Einblick haben in die Geschäfte aller Unternehmen, mit denen es zu tun hat. Das ist oft kaum machbar.

Kürzlich habe ich eine Schreinerei in Gümligen bei Bern besucht. Der Familienbetrieb handelt bereits vorbildlich. Das Unternehmen kauft nur zertifiziertes Holz. Mit einem solchen Label erfüllt es aber nicht von vornherein die Sorgfaltsprüfungspflichten im Bereich Umwelt und Menschenrechte, wie sie die Initiative in der ganzen Lieferkette verlangt. Konkret: Kauft der Schreiner zertifiziertes Holz aus Finnland, weiss dieser nicht, ob dieses mit wild geschlagenem russisches Holz vermischt wird, trotz Zertifikat! Das hat auch ein Schweizer Schokolade-Unternehmen merken müssen, das seit Jahren mit berühmten Nachhaltigkeitslabels wie Utz oder Max Havelaar zusammenarbeitet. Ein Gütesiegel kann helfen, etwa gegen Kinderarbeit in Afrika, aber auch ein Gütesiegel bietet keine Garantie gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstösse.

Wenn es selbst für Spezialisten wie Max Havelaar nicht möglich ist die gesamte Lieferkette zu kontrollieren und alle Risiken zu eliminieren, dann dürfte es für KMU wie die Schreinerei in Gümligen noch schwieriger sein.

Heute kennt nur Frankreich eine ähnlich umfassende Sorgfaltsprüfungspflicht wie sie die Initiative verlangt - allerdings gilt diese Pflicht in Frankreich nur für Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden in Frankreich oder 10'000 Mitarbeitenden weltweit. Die sogenannte Konzerninitiative betrifft dagegen potenziell alle Unternehmen in der Schweiz - also eben nicht nur Konzerne, sondern auch KMU. Der Initiativtext sieht nämlich explizit nur für KMU im Tiefrisikobereich eine Ausnahme vor.

Es geht - zweitens - darum, ob man diese Sorgfaltsprüfungspflicht mit einer neuen, international einmaligen Haftungsnorm verknüpfen will. Geht es nach der Initiative, soll nämlich ein Schweizer Unternehmen in Zukunft nicht mehr nur für sein eigenen Fehlverhalten haften, sondern neu auch für das Fehlverhalten von anderen Unternehmen, insbesondere für Tochtergesellschaft und wirtschaftlich abhängige Zulieferer - Unternehmen also, die rechtlich eigenständig sind. Das sind Unternehmen, die heute schon selber haftbar sind, wenn sie Schäden anrichten.

Und es geht - drittens - um die Frage, ob es richtig ist, wenn Unternehmen im Falle einer Klage selber beweisen müssen, dass sie ihre Sorgfaltsprüfungspflichten genügend wahrgenommen hat oder nicht. Das ist ein weiterer entscheidender Unterschied zur Regelung in Frankreich: In Frankreich muss nämlich der Kläger beweisen, dass das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten verletzt hat und darum ein Schaden entstanden ist.

Es geht mit anderen Worten am 29. November nicht darum, ob man das Kernanliegen der Initianten unterstützt oder nicht, dass nämlich Schweizer Unternehmen auch im Ausland die Menschenrechte und die Umwelt respektieren. Das ist unbestritten. Nein, es geht darum, welchen Weg wir wählen, um diesem Anliegen gerecht werden zu können.

Sollen Schweizer Unternehmen die gleichen Pflichten erfüllen, wie ihre ausländischen Konkurrenten? Oder soll man sie gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen? Dass Schweizer Unternehmen die gleichen Pflichten erfüllen müssen wie andere, das stellt der Gegenvorschlag sicher, weil wir mit dem Gegenvorschlag international aufschliessen. Die Initiative aber stellt die Schweizer Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten schlechter, weil der Weg, den die Initiative einschlagen will, ein internationaler Alleingang wäre.

Die Initianten haben hehre Ziele. Sie wollen Menschenrechte und Umweltschutz auch im Ausland durchsetzen. Sie nehmen dabei eine Benachteiligung der Schweizer Unternehmen in Kauf. Der Bundesrat hingegen macht eine Gesamtbeurteilung, er wägt alle Interessen gegeneinander ab. Dies tut er mit dem indirekten Gegenvorschlag. Dieser stärkt Menschenrechte und Umwelt, ohne Schweizer Unternehmen zu benachteiligen.

Meine Damen und Herren,

Mit diesem Alleingang, den die Initiative einschlagen will, schwächt sie den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie gefährdet aber nicht nur Arbeitsplätze in der Schweiz, sondern auch wichtige Investitionen von Schweizer Unternehmen in ärmeren Ländern. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung von Schwellen- und Entwicklungsländern. Und die allermeisten Schweizer Unternehmen, das bestreiten auch die Initianten nicht, verhalten sich dabei heute schon verantwortungsvoll. Nach bestem Wissen und Gewissen. Natürlich auch darum, weil sie genau wissen, dass sie sonst ihre Reputation aufs Spiel setzen. Nachhaltigkeit ist ja längst nicht mehr nur das Credo von NGO und linken Parteien, es ist - und das völlig zu Recht - auch das Credo der Investorinnen und Investoren.

Damit aber Investorinnen und Investoren, und auch Konsumentinnen und Konsumenten gute Entscheide treffen können, ist Transparenz entscheidend.

Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet die grossen Schweizer Unternehmen gesetzlich zu mehr Transparenz. Sie müssen Bericht erstatten, welche Risiken für Mensch und Umwelt ihre Geschäftstätigkeit im Ausland mit sich bringt. Sie müssen aber auch ganz konkret aufzeigen, welche Massnahmen sie dagegen ergriffen haben. Das ist die sogenannte Berichterstattungspflicht.

Der Gegenvorschlag deckt dabei mehr Bereiche ab als die Initiative: Auch über Soziales, Arbeitnehmerbelange und Korruption muss Bericht erstattet werden.

Der Gegenvorschlag sieht wie die Initiative zusätzlich auch Sorgfaltsplichten vor, er beschränkt sie aber auf die besonders sensiblen Bereiche der Kinderarbeit und der Konfliktmineralien. Diese Bereiche sind nicht willkürlich gewählt. Wir übernehmen damit Regelungen, die im europäischen Umfeld bereits bestehen. Bei den Konfliktmineralien orientieren wir uns an der EU-Richtlinie, die nächstes Jahr in Kraft tritt. Bei der Kinderarbeit übernehmen wir das holländische Modell. Damit gehen wir weiter als die EU. Aber Kinder sind besonders verletzlich. Es war mir darum ein persönliches Anliegen, dass das im indirekten Gegenvorschlag steht.

Der Gegenvorschlag enthält zudem eine Strafbestimmung: Unternehmen, die gegen die Berichterstattungspflicht verstossen, werden mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken bestraft. Das gilt auch für die Berichterstattung über die besonderen Sorgfaltsprüfungspflichten.

Der entscheidende Unterschied zur Initiative ist, dass der indirekte Gegenvorschlag auf eine Verknüpfung der Sorgfaltsprüfungspflichten mit einer neuen Haftungsregel verzichtet. Das heisst nicht, dass es heute keine Haftung gibt. Ich habe es bereits gesagt: Schon heute haften Schweizer Unternehmen, wenn sie einen Schaden anrichten.

Das ist nicht nur selbstverständlich, es entspricht auch international anerkannten Rechtsgrundsätzen: Jedes Unternehmen haftet für den Schaden, den es verursacht, aber es haftet in der Regel selber und nach dem Recht vor Ort. Das gilt auch für Tochterunternehmen oder Zulieferer.

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt zu sprechen kommen: Auf die Rahmenbedingungen unseres Wirtschaftsstandorts.

Vor wenigen Wochen haben wir über die Begrenzungsinitiative abgestimmt. Sie wurde vom Volk und von den Ständen deutlich abgelehnt. Sie haben damit den bilateralen Weg bestätigt und den einfachen Zugang zum EU-Binnenmarkt gesichert, den Zugang zu unserem wichtigsten Handelspartner.

Es ging dabei nicht nur, aber auch um gute Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft und um Rechtssicherheit. Das sind keine abstrakten Grössen, sie bedeuten ganz konkret Arbeitsplätze.

Um gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und um Rechtssicherheit geht es auch jetzt wieder.

Man muss diese Ziele nicht gegen Menschenrechte und Umwelt ausspielen. Es geht darum, einen Weg zu finden, der beiden Zielen gerecht werden kann.

Ich betone es noch einmal: Auch der indirekte Gegenvorschlag führt erstmals verbindliche Vorgaben für Unternehmen zur Respektierung von Menschenrechten und Umwelt ein. Für manche Firmen wird das schon eine Herausforderung sein. Aber der Gegenvorschlag verzichtet auf die besonders schädlichen Elemente der Initiative, und zwar auf jene Elemente, die die Schweizer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen.

Ich bin keine Alarmistin. Und auch keine Prophetin. Ich bin ganz einfach überzeugt, dass man in aller Regel dann am besten fährt, wenn man Besonnenheit und Augenmass walten lässt. Das gilt auch für die Bewältigung der Corona-Krise. Auch hier geht es nicht darum, die verschiedenen Ziele gegeneinander auszuspielen. Es geht darum, die Gesundheit zu schützen. Wir müssen gleichzeitig aber auch zur Wirtschaft Sorge tragen. Wirtschaft ist ja kein Selbstzweck. Sie ist ein Teil der Gesellschaft und sie schafft Arbeitsplätze und Wohlstand. Sie übernimmt damit Verantwortung und sie muss zeigen, dass sie diese auch lebt. Sie braucht dazu aber auch gute Rahmenbedingungen. Gerade jetzt!

Ich möchte noch auf einen ganz anderen Aspekt der Initiative zu sprechen kommen: Würde die Initiative angenommen, müssten Schweizer Richterinnen und Richter Schadenfälle beurteilen, die ein ausländisches Unternehmen im Ausland verursacht hat. Und sie müssten dabei nach Schweizer Recht richten.

Stellen Sie sich also vor, zum Beispiel das Regionalgericht Emmental-Oberaargau müsste nach Schweizer Recht entscheiden, ob ein Kakao-Lieferant in der Elfenbeinküste einen Umweltschaden angerichtet hat. Es müsste auch beurteilen, ob die Schweizer Schokoladenfirma, die ein wichtiger Abnehmer des Kakao-Lieferanten ist, den Verstoss hätte verhindern können. Das ist die Realität, von der wir hier sprechen.

Das wäre nicht nur eine Überforderung des Schweizer Rechtssystems, ich halte den Ansatz auch für anmassend. Die neutrale Schweiz kommt plötzlich auf die Idee, dass ihre Rechtsordnung überlegen ist. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger müssen sich die Frage stellen, ob sie anderen Ländern wirklich Schweizer Recht aufzwingen wollen. Ich erinnere Sie daran, dass man hierzulande nicht gerade glücklich darüber war, als die USA genau das in der Schweiz versucht haben.

Lassen Sie mich zum Schluss die Position des Bundesrats zur Initiative, über die wir am 29. November abstimmen, nochmals ganz kurz zusammenfassen: Der Bundesrat teilt das Anliegen, Umwelt und Menschenrechte besser zu schützen. Das erreichen wir mit dem indirekten Gegenvorschlag des Parlaments, der die Unternehmen deutlich stärker in die Pflicht nimmt als heute. Der Gegenvorschlag verzichtet aber auf die besonders schädlichen Elemente der Initiative. Er spricht damit Herz und Verstand an.

Der Gegenvorschlag tritt aber nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird. Ein Nein zur Initiative ist also kein Nein zu Umwelt und Menschenrechten, sondern ein Ja zum Gegenvorschlag.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 


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