Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003

Bern, 03.09.2003 - Der Bundesrat hat am 03.09.2003 den Bericht über zolltarifarische Massnahmen zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.

Der Bericht enthält die im 1. Semester 2003 in Kraft gesetzte Massnahme betreffend die Einfuhrbelastung für Zucker. Die am 01.10.2002 erfolgte Reduktion der Pflichtlagerbeiträge auf Zucker bedingte eine entsprechende Erhöhung der Zollansätze. Irrtümlich wurde dabei die Grenzbelastung gewisser Zuckerarten, die nicht der Lagerhaltungspflicht unterstehen, bei der Einfuhr erhöht. Mit der Änderung ist die Zollbelastung für diese Produkte auf das vorher gültige Niveau zurückgeführt worden.

In einer separaten Botschaft wird die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Im Zuge der Neuausrichtung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, durch Lockerung staatlicher Markteingriffe vermehrt eine Trennung von Preisen und Einkommen anzustreben, erwies es sich als sinnvoll, mit einem Notenaustausch Massnahmen im Preissektor abzugleichen, welche die Wettbewerbsbedingungen - insbesondere im Milchsektor - zwischen den beiden Ländern verzerren können. Zudem werden mit dem Notenaustausch Bestimmungen technischer Art harmonisiert. Direktzahlungen und Strukturverbesserungsmassnahmen sind nicht Gegenstand des Notenaustauschs.

Bern, 3. September 2003

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