Vorsicht bei Gratisangeboten im Internet

Berne, 27.09.2006 - Immer häufiger fallen Konsumentinnen und Konsumenten auf vermeintliche Gratisangebote im Internet herein, die sich nachträglich als langfristige und teure Abonnementsverträge entpuppen.

Die Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, die im Internet einen als Gratis verstandenen Test ausgefüllt haben, häufen sich. Der ausgefüllte Test entpuppt sich nachträglich als teures Service-Abonnement. Die Kosten und vertraglichen Konsequenzen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) versteckt und aus der Internet-Einstiegsseite nicht immer genügend ersichtlich. Das SECO empfiehlt deshalb, beim Internetsurfen Vorsicht walten zu lassen und die AGB’s besonders bei Gratisangeboten und Gewinnspielen genau zu lesen oder solche Seiten zu meiden.


Was tun, wenn man fälschlicherweise einen Test ausgefüllt hat? Da der Verdacht besteht, dass die in Frage stehenden Angebote durch das Verschleiern der Kosten fragwürdig sind, ist es ratsam, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht voreilig zu bezahlen. Dies auch dann nicht, wenn Inkassobüros oder von den Anbietern eingesetzte Anwälte mit rechtlichen Schritten drohen. Das Schweizer Recht bezeichnet Verträge, die auf Täuschung einer Vertragspartei beruhen, als einseitig unverbindlich und damit für die getäuschten Personen als ungültig, wenn sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Die definitive Beurteilung obliegt dem Richter. Weitere Informationen dazu finden sich in der SECO-Broschüre «Vorsicht! Falle!».


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