Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 73a (neu) Stabilisierung der Gesamtbevölkerung
1 Der Bund trifft Massnahmen gegen die Übervölkerung der Schweiz.
2 Er sorgt dafür, dass die Zuwanderung die Abwanderung nicht übersteigt. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
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1 SR 101