Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine Stabilisierung der Gesamtbevölkerung'

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 73a (neu) Stabilisierung der Gesamtbevölkerung

1 Der Bund trifft Massnahmen gegen die Übervölkerung der Schweiz.

2 Er sorgt dafür, dass die Zuwanderung die Abwanderung nicht übersteigt. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind von dieser Beschränkung ausgenommen.

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1 SR 101

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Letzte Änderung 08.03.2024 12:12

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