Ungültig erklärte Volksinitiativen

Titel
'für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik'
Vom Parlament ungültig erklärt 20.06.1995
'für eine vernünftige Asylpolitik'
Vom Parlament ungültig erklärt 14.03.1996
'gegen Teuerung und Inflation'
Vom Parlament ungültig erklärt 16.12.1977
'Vorübergehende Herabsetzung der militärischen Ausgaben (Rüstungspause)'
Vom Parlament ungültig erklärt 15.12.1955

Die Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" (BBl 2012 7371) wurde von der Bundesversammlung als teilweise gültig erklärt. Der vorgeschlagene Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 1 Ziffer IV zweiter Satz der Bundesverfassung war ungültig und wurde nicht zur Abstimmung unterbreitet. Der Satz lautete wie folgt: "Als zwingendes Völkerrecht gelten ausschliesslich das Verbot der Folter, des Völkermord, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der Rückschiebung in einen Staat, in dem Tod und Folter drohen" (BBl 2015 2701).

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Letzte Änderung 08.03.2024 12:12

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