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Schweizerische Bundeskanzlei

Eidgenössische Volksinitiative 'für eine autobahnfreie Landschaft zwischen Murten und Yverdon'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 36bis Abs. 7 (neu)

7Zwischen Murten und Yverdon darf keine Nationalstrasse gebaut oder betrieben werden.







Stand: 18. Mai 2012