Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37quater (neu)
Der Bund ordnet die Güterbeförderung durch motorisch betriebene Transportmittel nach volkswirtschaftlichen Grundsätzen. Dementsprechend sorgt er insbesondere dafür, dass sich der Fern-Güterverkehr vorwiegend auf den Eisenbahnen abwickelt.
Ergänzung von Art. 31 Abs. 2 (neu)
Vorbehalten sind: ......
f. die Ordnung der Güterbeförderung gemäss Art. 37quater.