Die Volksinitiative hat die Form einer allgemeinen Anregung und verlangt, dass die Bundesverfassung in folgendem Sinn ergänzt wird:
1. Die Schweizerische Eidgenossenschaft führt mindestens für die nächsten zehn Jahre ab Inkrafttreten des entsprechenden Verfassungsartikels keine EU-Beitrittsverhandlungen.
2. Dem Schweizervolk wird nach Ablauf der festgelegten Frist eine Verlängerung dieses Moratoriums zur Abstimmung vorgelegt.
3. Schweizerische Interessen werden weltweit mit bilateralen oder multilateralen völkerrechtlichen Verträgen umgesetzt.