Eidgenössische Volksinitiative 'Nicht erneuerbare Energien statt Arbeit besteuern'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 131a Ökologische Energiesteuer (neu)

1 Der Bund erhebt zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung aller obligatorischen Sozialversicherungen Steuern auf nicht erneuerbaren Energien.

2 Die Beiträge aller sozialversicherungspflichtigen Prämienzahlerinnen und Prämienzahler werden schrittweise und möglichst schnell reduziert und durch Steuern auf nicht erneuerbaren Energien ersetzt.

3 Nicht erneuerbare Energien sind:

a. die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl, Erdgas und die daraus hergestellten Produkte;

b. Elektrizität und Wasserstoff aus Kernenergie und fossilen Energieträgern.

4 Der Bund erhebt diese Steuern:

a. bei der Einfuhr der nicht erneuerbaren Energien und der daraus hergestellten Produkte;

b. bei Abbau oder Förderung im Inland: als Quellensteuern.

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Letzte Änderung 29.04.2024 14:25

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