Die Volksinitiative lautet:
I
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 99 Abs. 4
4Der Reingewinn der Nationalbank geht an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Vorbehalten bleibt ein Anteil der Kantone von einer Milliarde Franken jährlich; das Gesetz kann diesen Betrag der Preisentwicklung anpassen.
II
Die Uebergangsbestimmnungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 197 (neu)
1. Uebergangsbestimmung zu Art. 99 Abs. 4 (neu)
Artikel 99 Absatz 4 ist spätestens zwei Jahre nach der Annahme durch Volk und Stände in Kraft zu setzen. Falls die notwendigen Gesetzesanpassungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt sind, erlässt der Bundesrat Ausführungsbestimmungen.