Eidgenössische Volksinitiative 'für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik'

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 17

1Die Schweiz hat keine Armee.

2Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten ist untersagt, militärische Streitkräfte auszubilden oder zu behalten.

3Die Schweiz entwickelt eine umfassende Friedenspolitik, welche die Selbstbestimmung des Volkes stärkt und die Solidarität unter den Völkern fördert.

4Die Ausführung dieser Verfassungsbestimmung ist Sache der Bundesgesetzgebung.

Art. 18

Keine Bestimmung dieser Verfassung darf so ausgelegt werden, dass sie die Existenz einer Armee voraussetze oder rechtfertige.

II

Die Artikel 13, 15, zweiter Satz, 19-22, 34ter Absatz 1 Buchstabe d, 42 Buchstabe c, 85 Ziffer 9 und 102 Ziffer II der Bundesverfassung werden aufgehoben.

III

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 1 und 3

Aufgehoben.

Art. 6

Aufgehoben.

Art. 19 (neu)

1Die Artikel 17 und 18 der Bundesverfassung werden binnen zehn Jahren nach der Annahme durch Volk und Stände verwirklicht.

2Nach dem Zeitpunkt der Annahme der Verfassungsbestimmungen von Artikel 17 und 18 durch Volk und Stände werden keine Rekrutenschulen, Wiederholungskurse, Ausbildungskurse und Ergänzungskurse mehr durchgeführt.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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