Eidgenössische Volksinitiative 'gegen die verfehlte Schwerverkehrsabgabe des Bundes'

Die Volksinitiative lautet:

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 17

Aufgehoben

Art. 19 (neu)

Nach Aufhebung von Artikel 17 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung durch Volk und Stände werden sämtliche aus der Schwerverkehrsabgabe eingenommenen Beträge den Belasteten von Amtes wegen umgehend zurückerstattet. Gleichzeitig wird ein Zins entrichtet, der zu demjenigen Satz berechnet wird, der im Durchschnitt während der Zeit zwischen dem Inkrafttreten und der Aufhebung des erwähnten Artikels 17 für Bundesanleihen gegolten hat.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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