Eidgenössische Volksinitiative 'Proporzwahl des Nationalrates'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 73 der Bundesverfassung ist aufgehoben und wird durch folgenden Artikel ersetzt:

Die Wahlen in den Nationalrat sind direkte. Sie finden nach dem Grundsatze der Proportionalität statt, wobei jeder Kanton und jeder Halbkanton einen Wahlkreis bildet.

Die Bundesgesetzgebung trifft über die Ausführung dieses Grundsatzes die näheren Bestimmungen.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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