Eidgenössische Volksinitiative 'Proporzwahl des Nationalrates'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 73 der Bundesverfassung ist aufgehoben und wird durch folgenden Artikel ersetzt:

Art. 73

Die Wahlen in den Nationalrat sind direkte. Sie finden nach dem Grundsatz der Proportionalität statt, wobei jeder Kanton und jeder Halbkanton einen Wahlkreis bildet.

Die Bundesgesetzgebung trifft über die Ausführung dieses Grundsatzes die näheren Bestimmungen.

Bis zum Erlass eines Bundesgesetzes wird die Ausführung durch eine Verordnung des Bundesrates geregelt.

Das proportionale Wahlverfahren findet zum erstenmale für die Gesamterneuerung des Nationalrates im Jahre 1911 Anwendung.

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Letzte Änderung 30.04.2024 15:07

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