Eidgenössische Volksinitiative 'Ausbau der A1 Zürich-Bern auf sechs Spuren'

Die Volksinitiative lautet:

Die Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 26 (neu)

Die Nationalstrasse A1 wird von Zürich bis Bern durchgehend auf sechs Spuren ausgebaut. In erster Priorität wird der Abschnitt zwischen der Verzweigung Härkingen und der Verzweigung Wiggertal ausgebaut.

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Letzte Änderung 30.04.2024 15:07

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