Der Schlussbericht der Kommission Huber
mit dem Entwurf zu einem neuen Verwaltungsorganisationsgesetz hält
an den 7 Bundesräten fest
und verzichtet auf die Einsetzung von Staatssekretären zu deren
Entlastung. Die wichtigste Änderung ist die rechtliche Fixierung
der bereits erfolgten Kanzleireform. Das Interesse an einer Regierungs-
und Verwaltungsreform ist nach den Diskussionen in den 1960er Jahren
erlahmt. Mit der Wirtschaftskrise ab 1973 bestimmen andere Themen
die politische Agenda.
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Die Parlamentsdienste
werden funktionell definitiv von der Kanzlei
getrennt, auch wenn sie ihr administrativ weiterhin unterstellt
sind.
Die ersten elektrischen Schreib-maschinen (Bild unten) mit Korrekturtaste
halten Einzug in der Bundeskanzlei.
Vollständige Herausgabe des Bundesblattes
auf Italienisch.
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Der Aufbau der Systemati-schen
Sammlung des Bundes-rechts (SR) wird abge-schlossen. Sie wird
seither fortgeführt, seit 1998 auch im Internet.
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Alle politischen Rechte (Stimmrecht, Volks-abstimmungen,
Referenden, Volksinitiativen, Nationalrats- und Geschworenenwahlen
sowie das Beschwerdewesen) werden in einem einzigen Bundesgesetz
über die politischen Rechte zusammengefasst, modernisiert
und gestrafft. Das Gesetz tritt nach einem gescheiterten Referendum
1978 in Kraft.
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Das Photo-kopiergerät ersetzt in der
Bundeskanzlei Umdrucker und Wachsmatritze |
Das neue Verwaltungsorgani-sationsgesetz
(VwOG) hält die Änderungen der Aufwertung von 1968 fest.
Der Kanzler wird zum Koordinator der Regierungspolitik.
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