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1803-2003
200 Jahre Bundeskanzlei
Ein Rundgang durch die Geschichte der Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei gibt es seit 1803. Damit ist diese Institution älter als der seit 1848 existierende Bundesstaat. Vor dessen Gründung waren der eidgenössische Kanzler und der Staatsschreiber beinahe die einzigen festangestellten Personen der Eidgenossenschaft. Mit dem Bundesstaat verlor die Kanzlei zuerst an Bedeutung: sie wurde zur Geschäftsstelle des Bundesrates und des Parlaments und protokollierte die Sitzungen. Daneben gab sie die Gesetzestexte und das Bundesblatt heraus. Mit den in den 1960er Jahren eingeleiteten Verwaltungsreformen entwickelte sich die Bundeskanzlei zur Stabsstelle der Schweizer Regierung.

Heute ist die Bundeskanzlei ein modernes Verwaltungs- und Kompetenzzentrum, welches die drei Hauptaufgaben "Unterstützung des Bundesrates", "Planung und Strategie" sowie "Information-Kommunikation" umfasst. Eine Ausstellung vom 10. April bis zum 5. Juli 2003 im Käfigturm in Bern gibt über die heutige Tätigkeit der Bundeskanzlei Auskunft. Der "virtuelle Rundgang" führt Sie durch die Geschichte der Bundeskanzlei und stellt Ihnen die Bundeskanzler sowie Vizekanzler (zu Beginn hiessen sie Staatsschreiber) vor.

Zur Vorgeschichte
Kanzleien bzw. die Aufgaben einer Kanzlei existieren, seit es Verwaltungen gibt. Schon die alten Völker der aussereuropäischen und der europäischen Antike beschrieben die Tätigkeit der Kanzleien auf ihren Papyrus- und Pergamentrollen. Auch das Frankenreich und seine Nachfolgestaaten, insbesondere das Deutsche Reich, kannten das Amt. Der lose Staatenbund der alten Eidgenossenschaft hingegen, das heisst ihre oberste Instanz, die Tagsatzung, verfügte über keinen eidgenössischen Kanzler, auch wenn das Amt, meist mit dem Titel "Schreiber", in den einzelnen Kantonen bekannt war.