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Kanton
St. Gallen, CVP
Geboren 18. Oktober 1915 in St. Gallen
Verstorben 16. September 2002 in Bern
Gymnasium in St. Gallen; Rechtsstudium in Bern; Dr. iur. 1939.
Der Aktivdienst hindert ihn daran, Anwalt zu werden. 1941 juristischer
Mitarbeiter im Volkswirtschaftsdepartement. 1954-1967 Leiter, ab
1957 Generalsekretär (während der Verhandlungen zur Schaffung
der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA) des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements. |
Aufwertung
der Bundeskanzlei nach der Mirage-Affäre 1964
Die Diskussionen über die Verwaltungs- und Regierungsreform
in der Folge der "Mirage-Affäre"
(Kostenüberschreitungen bei der Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges)
von 1964 führten 1968 zur Wiederaufwertung der Bundeskanzlei
zur allgemeinen Stabsstelle des Bundesratskollegiums. Der Kanzler
erhielt ein eigenes Antragsrecht im Bundesrat.
Starker Kanzler
Erprobter Manager mit politischer Nase, wurde Karl Huber bei der
Kanzlerwahl 1967 als erster Kanzleiexterner seit Gottlieb
Ringier (1881) dem bisherigen Vizekanzler Felix
Weber bereits im ersten Wahlgang vorgezogen. In der Leitung
der Bundeskanzlei setzte sich der Parteienproporz der Zauberformel
durch: Bundeskanzler Huber erhielt einen freisinnigen (Jean-Marc
Sauvant) und einen sozialdemokratischen (Walter
Buser) Vizekanzler. Karl Huber straffte und rationalisierte
umgehend die Entscheidungsverfahren des Bundesrats, standartisierte
die verwaltungsinternen Entscheidvorbereitungen, schuf Regeln für
das politische Vorverfahren der Gesetzgebung (Vernehmlassungsverfahren),
arbeitete die ersten Regierungsrichtlinien des Bundesrates aus und
führte zur "zauberformelgerechten" Suche tragfähiger
Konsenslösungen unter den nun vier Bundesratsparteien die von
Wattenwylgespräche ein. Huber machte so aus der Kanzlei ein
starkes Führungsinstrument und verankerte die Reformen im Verwaltungsorganisationsgesetz
von 1978. Die politischen
Rechte wurden in einem Gesetz zusammengefasst (Volksabstimmung
vom 4. Dezember 1977).
Politischer Manager
Weder "achter Bundesrat" noch "graue Eminenz"
im Bundesrat, hatte Karl Huber doch als tatkräftiger Organisator
und scharfsinniger Stabschef grossen Einfluss auf die Bundesratsgeschäfte.
Als starke Persönlichkeit mit menschlichem Einfühlungs-
und politischem Durchsetzungsvermögen fand er immer wieder
Wege, um widerstrebende Tendenzen und persönliche Differenzen
im Bundesratskollegium zu überwinden und zielorientiert zu
bündeln. Karl Huber stärkte die Bemühungen um eine
verständlichere Gesetzessprache und einen einheitlichen Aufbau
der Rechtserlasse (Gesetzestechnik). Die Parlamentsdienste wurden
noch nicht juristisch, aber organisatorisch von der Bundeskanzlei
losgelöst. Die Universität Freiburg im Ue. verlieh dem
verdienten Magistraten den Ehrendoktor.
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