Nationalratswahlen 2015

Häufige Fragen

Kann eine und dieselbe Person mehrere Listen (z.B. der gleichen Partei) vertreten?

Nein.

Art. 24 BPR verlangt, dass jeder Wahlvorschlag von einem Quorum Stimmberechtigter unterzeichnet ist; niemand kann mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder die Unterschrift zurückziehen. Jemand von den Unterzeichnenden ist ListenvertreterIn (Art. 25 BPR).

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 24 Abs. 1 und 2
BPR Art. 25


Zurück zur Übersicht


Letzte Änderung 21.01.2015

Zum Seitenanfang