Häufige Fragen
Kann eine und dieselbe Person mehrere Listen (z.B. der gleichen Partei) vertreten?
Nein.
Art. 24 BPR verlangt, dass jeder Wahlvorschlag von einem Quorum Stimmberechtigter unterzeichnet ist; niemand kann mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen oder die Unterschrift zurückziehen. Jemand von den Unterzeichnenden ist ListenvertreterIn (Art. 25 BPR).
Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 24 Abs. 1 und 2
BPR Art. 25
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