Die neu aufkommenden Ideen der wirkungsorientierten
Verwaltungsführung (New Public Management) legen bereits eine
Totalrevision des Verwaltungsorganisations-gesetzes
von 1978 nahe. Eine parlamentarische Anfrage führt zur Bildung
einer "Arbeitsgruppe Führungsstrukturen des Bundes",
welche einerseits ein neues Gesetz erarbeiten (1997) sowie eine Regierungsreform
an die Hand nehmen soll. Im Rahmen dieser Diskussion wird die Stellung
des Bundeskanzlers in Frage gestellt; schliesslich aber bleibt der
Stabschef des Bundesrates in seiner ursprünglichen Funktion und
Stellung. Ein anderer Punkt sorgt für Diskussionsstoff: die Einrichtung
von Staatssekretären zur Entlastung des Bundesrates.
Bundesblatt und Gesetzessamlung erscheinen fortan gleichzeitig in
allen drei Amtssprachen (deutsch, französisch und italienisch).
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Bundeskanzler Buser tritt zurück.
Zu seinem Nachfolger wird François
Couchepin gewählt.
Wahl der ersten Vizekanzlerin, Hanna
Muralt Müller.
Der Bundesrat beschliesst ein Programm zur Erweiterung der italienischen
Übersetzungen, damit die drei Amtssprachen einander völlig
gleichgestellt werden können.
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Im Bereich der Nationalrats-wahlen, Volksinitiativen
und Referenden führen Revisionen des Bundesgesetzes
über die politischen Rechte unter der Federführung der
Bundeskanzlei 1994 und 1996 zu kleineren Reformen (z.B. sachbezogene
Differenzierung der Wahlanmeldefristen
und -quoren
je nach Kanton, Einschränkung der Unterlistenverbindungen
zur Schaffung von mehr Transparenz; Straffung der Rückzugsmodalitäten
bei Volksinitiativen; Präzisierung der Referendumsfristen).
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Im Rahmen der Staatsleitungs-reform
scheitert ein erster Entwurf (Federführung der Bundeskanzlei)
zu einem neuen Regierungs-
und Verwaltungs-organisationsgesetz (RVOG) nach einem Referendum
in der Volksabstimmung. Grund sind die geplanten maximal zehn Staatssekretäre.
Die Bundeskanzlei organisiert für Flüchtlinge in der
Schweiz die Teilnahme an den Wahlen in Bosnien-Herzegowina.
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Ein zweiter
Entwurf des RVOG verzichtet auf eine generelle Erhöhung der
Zahl der Staatssekretäre und wird ohne Referendum akzeptiert.
Für die Bundeskanzlei ändert sich nichts.
Die Bundeskanzlei wird im Verlauf der 1990er Jahre intensiv auf EDV
umgestellt. Für das Publikum bringt dies Vorteile insbesondere
im rascheren Zugriff auf Gesetzestexte per CD-ROM oder Internet. Die
digitale Aufbereitung der Texte erfolgte bis 1997 durch eine externe
Firma, 1997 übernimmt die Bundeskanzlei diese Aufgabe selbst.
Ab 1998 sind auf dem Internet einsehbar: die Systematische
Rechtssammlung (SR), die Amtliche
Sammlung (AS) und ab 1999 ebenfalls das Bundesblatt.
Die Bundeskanzlei (unter Vizekanzlerin Muralt Müller) ist bundesintern
Koordinatorin in Sachen Normen, Standards, fachtechnische Weisungen
und Richtlinien. Mit dem Projekt des E-Government
wird der erste Schritt gemacht in Richtung eines "guichet
virtuel", wo der Staat rund um die Uhr seine Dienstleistungen
on-line anbieten kann.
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Die "Organisa-tionsverord-nung
vom 5. Mai 1999 für die Bundes-kanzlei (OV-BK)" ist
das 2003 noch gültige Reglement der Bundeskanzlei.
Wahl der ersten Bundes-kanzlerin, Annemarie
Huber-Hotz.
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