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1803-2003
200 Jahre Bundeskanzlei
Ein Rundgang durch die Geschichte der Bundeskanzlei

 Glossar  

Abschied
Protokolle und Beschlüsse der Verhandlungen der Tagsatzung, meist in der Form summarisch gehaltener Niederschriften zum Zweck der Berichterstattung an die einzelnen Kantonsobrigkeiten.

Bundespräsidium und EPD, "System Droz"
Oberste leitende Behörde der Schweiz ist seit 1848 der Bundesrat als Gesamtgremium (Art. 174 BV). Der auf ein Jahr gewählte Bundespräsident führt den Vorsitz innerhalb des Gremiums (Art. 176 BV). Weil das Eidgenössische Politische Departement EPD ursprünglich als das gewichtigste galt, war das Bundespräsidium an den EPD-Vorsitz gekoppelt. Durch den jährlichen Wechsel im Präsidium bekam auch das EPD jährlich einen neuen Vorsteher. Dies führte dann oft zu weiteren kleineren und grösseren Rochaden unter den Departementsvorstehern. Als Bundesrat Friedrich Hertenstein während seines Präsidialjahres 1888 Vorsteher des Militärdepartementes zu bleiben wünschte, blieb Bundesrat Numa Droz über mehrere Jahre an der Spitze des EPD, und das Präsidium wechselte nun zu anderen Departementsvorstehern ("System Droz" – es handelt sich dabei um die uns heute bekannte Regelung). Nach Droz' Rücktritt 1892 kam ab 1897 bis 1914 die alte Regelung nochmals zum Zuge. Seither galt definitiv das "System Droz", d.h. das Bundespräsidium wechselt zwischen den Departementsvorstehern.
Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit wurde 1914 dem EJPD übertragen, so dass das EPD nicht mehr einen überragenden Status aufwies. Im 19. Jahrhundert war das EPD ein eigentliches Präsidialdepartement gewesen, und es erhielten ursprünglich nicht alle Bundesräte das Präsidium zugesprochen. Die Präsidentenwahlen waren relativ offen – ein Bundesrat wurde in zwölf Jahren viermal Präsident, ein anderer in 27 Jahren nur einmal. Der gleichberechtigte Turnus des Präsidentenamtes nach dem Amtsaltersprinzip setzte sich erst im 20. Jahrhundert durch. Machtkämpfe wurden aber wenn schon um das Vizepräsidium geführt, denn nach einem ungeschriebenen Gesetz wurde der Vizepräsident im folgenden Jahr mehr oder weniger sicher Präsident.

Bundesrat
Seit 1848 die siebenköpfige Regierung der Schweiz (Art. 175 BV). Jeder der sieben Bundesräte ist der Vorsteher eines Departementes. Die Bundesräte entscheiden als Kollegium (Art. 177 BV) und haben die einmal intern gefällten Entscheide gegen aussen mitzutragen.

Bundesratssitzungen und -geschäfte
Die Anzahl der Bundesratssitzungen und -geschäfte bestimmte natürlich den Arbeitsaufwand der Bundeskanzlei. Bis Ende der 1870er Jahre traf sich der Bundesrat wöchentlich zu meistens drei Sitzungen. Danach wurden die Sitzungen nur noch zweimal in der Woche abgehalten. Seither fiel die Zahl der jährlichen Sitzungen bis in die 1960er Jahre von ca. 120 auf ca. 90. Eine Ausnahme bildeten der Erste Weltkrieg und die Weltwirtschaftskrise (nicht aber der Zweite Weltkrieg). Mit dem Amtsantritt Bundeskanzler Karl Hubers 1968 wurde der wöchentliche Sitzungsrhythmus eingeführt.
Die Anzahl Geschäfte schwankte stärker. Eine Höhepunkt wurde in den 1870er Jahren erreicht, als über 7000 Geschäfte zu behandeln waren (Folgen des Deutsch-französischen Krieges, der Internierung der Bourbaki-Armee, des Kulturkampfs sowie einer gescheiterten und einer geglückten Totalrevision der Bundesverfassung). Die Agenda wurde aber auch stark von vielen kleinen und unwichtigen Geschäften beherrscht. Deshalb wurden in der Verwaltungsorganisation von 1914 ein grosser Teil dieser Geschäfte an die Departemente delegiert, so dass der Bundesrat sich um die wichtigen Geschäfte kümmern konnte. Zwei Höhepunkte der Geschäftstätigkeit sind erkennbar: 1918–1922 in einer Zeit grosser wirtschaftlicher und sozialer Spannungen nach dem Ersten Weltkrieg und 1945–1948 ebenfalls nach dem Krieg in der Phase der Kriegsfolgen, der Verminderung des Vollmachtenregimes und des zögerlichen Wiederaufbaus demokratischer Verfahren. Weil bisher keine statistische Auswertung der Geschäfte gemacht worden ist, sind die Schwankungen nicht immer im Detail zu erklären.
Bundesverfassung, Bundesvertrag, Bundesbrief
Die Geschichte des modernen Bundesstaates kennt drei Verfassungen: 1848, 1874 und 1999. Die alte Eidgenossenschaft (bis 1798) kannte die Bundesbriefe (der älteste bekannte ist derjenige von 1291). Die zwei Verfassungen der Helvetik (1798–1803) postulierten einen Zentralstaat (hervorstechendes Merkmal: die alten Kantone wurden aufgelöst). Der Mediationszeit lag die sogenannte Mediationsakte von 1803 (Staatenbund) zugrunde. Der Bundesvertrag von 1815 bildete die rechtliche Grundlage für die Tagsatzungszeit (1815–1848), in der die Schweiz zu einem losen Staatenbund ähnlich zur Zeit der alten Eidgenossenschaft zurückkehrte.

Bundesversammlung
Oberste Gewalt in der Schweiz, bestehend aus National- und Ständerat (Art. 148 BV), welche in der Schweiz die legislative Funktion ausüben (Parlament, Art. 163-165 BV). Beide Räte wählen als Vereinigte Bundesversammlung den Bundesrat, den Bundespräsidenten und
-vizepräsidenten, den Bundeskanzler, die Bundesrichter und – im Kriegsfall – den General (Art. 157 BV und Art. 168 BV).

Departemente
Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor (Art. 177 Abs. 2 BV). Es gibt sieben Departemente mit zum Teil wechselnden Namen. Sie werden im folgenden in der Reihenfolge ihres heutigen Namens aufgelistet. Auf die Aufgaben- und Ämterwechsel zwischen den einzelnen Departementen wird mit Ausnahme des Politischen Departements nicht eingegangen.

  • EDA: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
    Hiess ursprünglich "Eidgenössisches Politisches Departement" (EPD). Es war damals für die Aussenpolitik und die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Innern zuständig und hatte dadurch den Charakter eines Präsidialdepartements. Deshalb übernahm der jährlich wechselnde Bundespräsident den Departementsvorsitz. Im sogenannten System Droz von 1888 bis 1896 hiess das Department "Departement des Äussern", danach kehrte man zum alten Namen zurück. 1914 wurde das EJPD für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Innern verantwortlich – das EPD verlor seine überragende Bedeutung als Präsidialdepartement. 1979 wurde es in "Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten" umbenannt.
  • EDI: Eidgenössisches Departement des Innern
    Keine Namensänderung.
  • EFD: Eidgenössisches Finanzdepartement
    Hiess von 1873 bis 1979 "Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement" (EFZD).
  • EJPD: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
    Keine Namensänderung.
  • EVD: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
    1848 "Eidgenössisches Handels- und Zolldepartement", 1873 "Eidgenössisches Eisenbahn- und Handelsdepartement", 1879 "Eidgenössisches Handels- und Landwirtschaftsdepartement", 1888 "Eidgenössisches Industrie- und Landwirtschaftsdepartement", 1896 "Eidgenössisches Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement", ab 1915 "Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement".
  • UVEK: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
    1848 "Eidgenössisches Post- und Baudepartement", 1860 "Eidgenössisches Postdepartement", 1873 "Eidgenössisches Post- und Telegraphendepartement", 1879 "Eidgenössisches Post- und Eisenbahndepartement", 1963 "Eidgenössisches Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement", 1998 "Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation".
  • VBS: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
    1848 "Eidgenössisches Militärdepartement", 1998 "Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport".

Mitberichtsverfahren
Verwaltungsinternes Schriftwechselverfahren zum Antrag eines Departementes an den Bundesrat vor dessen Entscheid, dient fundierter Entscheidfindung im Kollegialsystem (siehe unter Bundesrat).

Parteien
Es werden die heute gebräuchlichen Parteibezeichnungen verwendet, die z.T. nur wenige Jahrzehnte alt sind. Im folgenden eine Liste der vier Bundesratsparteien mit ihren wechselnden Bezeichnungen.

  • FDP: Freisinnig-Demokratische Partei
    Zur Zeit der Bundesstaatsgründung (1848) sprach man von den beiden Fraktionen der Liberalen und der Radikalen. 1894 Gründung der Freisinnig-Demokratischen Partei.
  • CVP: Christlichdemokratische Volkspartei
    Ihre Anhänger wurden ursprünglich Katholisch-Konservative genannt. 1894 nannte sich die Partei Katholische Volkspartei, 1912 Konservative Volkspartei, ab 1957 Konservativ-Christlichsoziale Volkspartei und seit 1970 Christlichdemokratische VolksPartei.
  • SP: Sozialdemokratische Partei
    Die Partei trägt seit ihrer Gründung 1888 diesen Namen.
  • SVP: Schweizerische Volkspartei
    Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden in mehreren Kantonen Bauernparteien. Bald stiessen liberal-konservative und Gewerbekreise dazu; 1936 wurde die nationale Partei namens BGB (Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei) gegründet, nachdem schon kantonale Sektionen dieses Namens bestanden hatten. 1971 folgte der Zusammenschluss der BGB mit den Demokratischen Parteien von Glarus und Graubünden zur SVP.

Staatsschreiber, Stellvertreter des Kanzlers, Vizekanzler
Von 1803–1848 hiess die Person neben dem Kanzler (eidgenössischer) Staatschreiber. Im Kanzleireglement von 1846 wurden beide sogar gleichberechtigt als Leiter der Kanzlei genannt. Von 1848 bis 1895 lautete der offizielle Name: Stellvertreter des Kanzlers, danach Vizekanzler.

Tagsatzung, Landammann
In der jährlich abgehaltenen Tagsatzung behandelten die eidgenössischen Stände bis 1798 und von 1803 bis 1848 ihre gemeinsamen Geschäfte. Jeder Stand schickte seine Vertreter, die nach Instruktionen ihrer jeweiligen Regierung stimmen mussten. Es handelte sich deshalb nicht um ein Parlament, das die Bevölkerung repräsentierte.
Zwischen 1803 und 1815 (Mediation) wechselte der Vorsitz jährlich zwischen den sechs Kantonen Fribourg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern. Die gemeinsamen Sitzungen fanden normalerweise im Sommer statt. Der jeweilige Bürgermeister oder Schultheiss des Vorortskantons übernahm für ein Jahr das Amt des Landammanns der Schweiz.
Von 1815 bis 1848 wechselte der Vorsitz nur noch alle zwei Jahre zwischen den drei Kantonen Zürich, Bern und Luzern. Das Amt des Landammanns wurde abgeschafft; der jeweilige höchste Repräsentant führte als Tagsatzungspräsident den Vorsitz in den Verhandlungen. Weil dieses kantonale Amt aber jährlich wechselte, gab es trotz des zweijährigen Präsidiums eines Kantons keine grössere personelle Kontinuität.

Vorort, Direktorialkanton
Vorort wurde im Ancien Régime und von 1815 bis 1848 der Kanton genannt, in dem die Tagsatzung turnusgemäss tagte. In der Mediation (1803–1815) verwendete man die Bezeichnung Direktorialkanton.

Zauberformel
Seit 1959 existierende Sitzverteilung der vier Bundesratsparteien im Bundesrat: 2 FDP, 2 CVP, 2 SP, 1 SVP. Es handelt sich ursprünglich um einen Proporz nach parlamentarischer Vertretungsstärke zwischen den vier Parteien.