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Kanton
Zug, freisinnig
Geboren 16. August 1948 in Baar
Tochter eines Kaufmanns; Gymnasium in Ingenbohl und Zug; Studium
(Psychologie, Soziologie, Philosophie und Ethnologie) in Bern und
Uppsala (Schweden); 1971 Lizentiat; 1973–1975 Studium der
Politischen Wissenschaften in Genf; 1976/77 Nachdiplomstudium in
Raumplanung an der ETH Zürich; Abschluss als Raumplanerin ETH-NDS.
Während der Studienzeit übersetzte sie für die Internationale
Arbeits-Organisation (ILO) in Genf (1973–1975), danach arbeitete
sie für das Amt für Raumplanung des Kantons Zug. 1978–1981
Mitarbeiterin des Generalsekretärs der Bundesversammlung; ab
1981 führte sie das Sekretariat des Ständerats, und ab
1989 leitete sie ausserdem den wissenschaftlichen Dienst der Bundesversammlung.
1992–1999 war Annemarie Huber-Hotz Generalsekretärin
der Bundesversammlung. |
Die siebte
Kampfwahl um den Kanzlerposten: Erste Bundeskanzlerin
Auch bei der Kanzlerwahl vom 15. Dezember 1999 bedurfte es mehrerer
Wahlgänge. Dabei konnte sich die freisinnige Annemarie Huber-Hotz
im vierten Wahlgang gegen Vizekanzler Achille
Casanova (CVP) durchsetzen. Mit Annemarie Huber-Hotz wurde erstmals
eine Frau auf den Kanzlerposten gewählt.
Die Bundeskanzlei wurde 2000 reorganisiert und in vier Führungsbereiche
Bundesrat, Planung/Strategie, Information/Kommunikation und Interne
Dienste) unterteilt.
Dabei wurde dem Wunsch des Parlaments entsprechend die Funktion
eines Bundesratssprechers geschaffen, die von einem Mitglied der
Geschäftsleitung der Bundeskanzlei
(Bundeskanzlerin/Bundeskanzler, Vizekanzlerin oder Vizekanzler)
wahrzunehmen ist. Diese Funktion wurde Vizekanzler Achille Casanova
übertragen. Ab 2000 wurde unter der Leitung von Vizekanzlerin
Hanna Muralt Müller intensiv am Aufbau eines elektronischen
virtuellen Amtsschalters (www.ch.ch)
gearbeitet. Parallel dazu liefen umfangreiche Arbeiten zur weiteren
Informatisierung der Bundeskanzlei.
Die Bundesgesetzgebung
über die politischen Rechte wurde 2002 der neuen
Bundesverfassung angepasst, und die verfassungsmässige
Anerkennung der politischen Parteien führte dabei zur Einführung
eines fakultativen Parteienregisters. Gleichzeitig wurden Rechtsgrundlagen
geschaffen für Pilotprojekte zu einem "vote
électronique", damit auch Stimmberechtigte des 21.
Jahrhunderts nach den nötigen zeitintensiven Vorbereitungsarbeiten
politische Entscheidungen in einer Weise treffen und ausdrücken
können, die ihren voraussehbaren Erfahrungen und Bedürfnissen
entsprechen.
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