Die Bundeskanzlei gibt es seit 1803. Damit ist diese Institution
älter
als der seit 1848 existierende Bundesstaat. Vor dessen Gründung
waren der eidgenössische Kanzler und der Staatsschreiber beinahe
die einzigen festangestellten Personen der Eidgenossenschaft. Mit
dem Bundesstaat verlor die Kanzlei zuerst an Bedeutung: sie wurde
zur Geschäftsstelle des Bundesrates
und des Parlaments
und protokollierte die Sitzungen.
Daneben gab sie die Gesetzestexte und das Bundesblatt heraus. Mit
den in den 1960er Jahren eingeleiteten Verwaltungsreformen entwickelte
sich die Bundeskanzlei zur Stabsstelle der Schweizer Regierung.
Heute ist die Bundeskanzlei ein modernes Verwaltungs- und Kompetenzzentrum,
welches die drei Hauptaufgaben "Unterstützung des Bundesrates",
"Planung und Strategie" sowie "Information-Kommunikation"
umfasst. Eine Ausstellung vom 10. April bis zum 5. Juli 2003 im
Käfigturm in Bern gibt über die heutige Tätigkeit
der Bundeskanzlei Auskunft. Der "virtuelle Rundgang" führt
Sie durch die Geschichte der Bundeskanzlei und stellt Ihnen die
Bundeskanzler sowie Vizekanzler
(zu Beginn hiessen sie Staatsschreiber) vor.
Kanzleien bzw. die Aufgaben einer Kanzlei existieren, seit es Verwaltungen
gibt. Schon die alten
Völker der aussereuropäischen und der europäischen
Antike beschrieben die Tätigkeit der Kanzleien auf ihren Papyrus-
und Pergamentrollen. Auch das Frankenreich
und seine Nachfolgestaaten, insbesondere das Deutsche
Reich, kannten das Amt. Der lose Staatenbund der alten
Eidgenossenschaft hingegen, das heisst ihre oberste Instanz,
die Tagsatzung,
verfügte über keinen eidgenössischen Kanzler, auch
wenn das Amt, meist mit dem Titel "Schreiber", in den
einzelnen Kantonen bekannt war.
|