Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
6 Feststellung des Wahlergebnisses
Die Feststellung des Wahlergebnisses ist Sache der kantonalen Amtsstellen. Die Bundeskanzlei gibt der Vollständigkeit halber nachstehend einige Grundzüge des Ausmittlungsverfahrens an. Die Parteien oder Gruppierungen haben damit unmittelbar nichts zu tun.