Leitfaden für kandidierende Gruppierungen
11 Beschwerdewesen
Gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Nationalratswahlen kann bei der Kantonsregierung Beschwerde geführt werden (Art. 77 Abs. 1 Bst. c BPR).
Gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Nationalratswahlen kann bei der Kantonsregierung Beschwerde geführt werden (Art. 77 Abs. 1 Bst. c BPR).
Letzte Änderung 21.01.2015