Nationalratswahlen 2015

Häufige Fragen

Verbietet nicht ein Vertrag zwischen Bund und Ständen den Kantonen, am Wahltag noch kantonale Sachabstimmungen durchzuführen?

Nein.

Für einen durchsetzbaren einvernehmlichen Verzicht fehlt der nötige Vertrag, für eine einseitig durchsetzbare Pflicht die Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 19
VPR Art. 2a Abs. 3


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Letzte Änderung 21.01.2015

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