Nationalratswahlen 2015

Häufige Fragen

Kann eine Partei mehrere Wahlvorschläge mit verschiedenen Bezeichnungen (z.B. Parti radical bzw. Jeunesse radicale) einreichen, welche jedoch die gleichen KandidatInnen enthalten?

Nein.

Art. 23 in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 BPR schliesst dies aus: Niemand kann bei der gleichen Nationalratswahl auf mehr als einer Liste kandidieren.

Gesetzesgrundlagen
BPR Art. 23
BPR Art. 27 Abs. 1


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Letzte Änderung 21.01.2015

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