Häufige Fragen
Fragen zum Thema: Kandidaturen/Mehrfachkandidaturen/Ersatzkandidaturen
Frage | |
Es fehlt die Zustimmung von zwei KandidatInnen. Sind die Kandidaturen trotzdem gültig? | Zur Antwort |
Es fehlt die Zustimmung sämtlicher Kandidatinnen und Kandidaten. Ist der Wahlvorschlag trotzdem gültig? | Zur Antwort |
Auf der bereits fertiggestellten Liste einer Partei ist ein(e) Kandidat(in) vorgesehen, der/die dann vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge stirbt. Kann die Ersatzperson auch erst nach der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge, nämlich während der Bereinigungsfrist nachgemeldet werden? | Zur Antwort |
Erfasst das Verbot der Mehrfachkandidatur auch Kantone mit Majorzwahl? | Zur Antwort |
Ist die Ersetzung gestrichener UnterzeichnerInnen eines Wahlvorschlags im Bereinigungsverfahren zulässig? | Zur Antwort |
Kann eine Partei mehrere Wahlvorschläge mit verschiedenen Bezeichnungen (z.B. Parti radical bzw. Jeunesse radicale) einreichen, welche jedoch die gleichen KandidatInnen enthalten? | Zur Antwort |
Auf einer Kandidatenliste, welche bereits von einer Partei für die Nationalratswahlen eingereicht wurde, hat es eine Kandidatenanzahl, welche gleich hoch ist wie die Anzahl der Sitze, die der Kanton hat. Die Unterschriften wurden bereits eingeholt. Vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Kandidatenlisten ist ein Kandidat verstorben. Muss die Partei nun erneut das erforderliche Quorum an Unterschriften einholen, um eine/n Ersatzkandidaten/in stellen zu können? | Zur Antwort |
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