Häufige Fragen
Kann gültig kandidieren, wer vor dem Wahltag, aber nach Wahlanmeldeschluss wahlfähig (z.B. 18jährig) wird?
Ja.
Logische Auslegung von Verfassung und Gesetz führt zu folgenden Schlüssen:
1. Die Kandidatur ist gültig, weil die Wahl-fähigkeitsvoraussetzungen am Wahltag erfüllt sind.
2. Die kandidierende Person muss die Zustimmungserklärung zur Kandidatur unterzeichnen (Art. 22 Abs. 3 BPR).
3. Diese Unterschrift zählt für das Quorum (Art. 24 Abs. 1 BPR) nicht mit.
Gesetzesgrundlagen
nBV Art. 136
aBV Art. 74 Abs. 2 und Art. 75
BPR Art. 22 Abs. 1 und 3
VPR Art. 8b Abs. 3
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