Die steigende Geschäftszahl und der
damit erhöhte Materialverbrauch erfordern ein separates Reglement
für die Materialverwaltung und das Rechnungswesen. Es werden
die Funktionen des Materialverwalters und des Kassaführers geschaffen.
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In einem gedruckten Stenographischen Bulletin
werden zu ausgewählten Geschäften alle Voten der National-
und Ständerats-sitzungen wörtlich wiedergegeben. Bisher
gab es nur handschriftliche bzw. maschinengeschriebene Zusammenfassungen
für den internen Gebrauch. Die Öffentlichkeit musste sich
mit der Berichterstattung in der Presse begnügen. |
In einem Vertrag zwischen der Bundeskanzlei
und dem Kanton Tessin wird vereinbart, dass der Kanton Tessin alle
dem Referendum unterliegenden Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse
des Bundesblattes im Tessiner Amtsblatt auf Italienisch druckt.
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Abänderung des Bundesgesetzes über
die Organisation der Bundesrates von 1849: Die Bundeskanzlei wird
neu dem Eidgenössischen Politischen Departement EPD unterstellt,
das Bundesarchiv bleibt als eigene Abteilung beim EDI. Definitiv aus
der Hierarchie der Kanzlei verschwindet das Archiv aber erst 1919.
Neu soll ein zweiter, französischsprachiger Vizekanzler (die
Stellen sind hierarchisch geordnet) für die französische
Redaktion der Erlasse zuständig sein.
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Die Bundeskanzlei erhält zusätzliche
Aufgaben: Vermittlung von Geschäften zwischen Privaten und Kantonen,
internationaler Austausch von Zivilstandsakten und Strafurteilen,
Gesuche um Auskünfte und Nachforschungen. |