Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule: Inkrafttreten per 1. Januar 2024

Bern, 22.11.2023 - Mit der Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule soll die Aufsichtstätigkeit der Durchführungsstellen gestärkt und modernisiert werden. Die Verordnungsänderungen enthalten die nötigen Präzisierungen zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen und wurden einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen, die Verordnungsänderungen verabschiedet und das Inkrafttreten der Gesetzesänderung sowie der Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2024 beschlossen.

Die Vorlage sieht vor, die risikoorientierte Aufsicht in der 1. Säule (AHV, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatzordnung und Familienzulagen in der Landwirtschaft) zu verstärken. Dazu müssen die Durchführungsstellen ein Risiko- und Qualitätsmanagement sowie ein internes Kontrollsystem einführen. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde werden präzisiert. Um die Good Governance in der 1. Säule zu gewährleisten, werden die Anforderungen betreffend Unabhängigkeit und Integrität der Durchführungsstellen im Gesetz verankert. Überdies gilt es, die Informationssicherheit und den Datenschutz sicherzustellen, insbesondere bei den Informationssystemen. Die Vorlage regelt ausserdem, wie die Entwicklung und der Betrieb von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen finanziert werden.

In der 2. Säule werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge sowie die Voraussetzungen für die Übernahme von Rentnerbeständen präzisiert.


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