Bundesrat bestellt ausserparlamentarische Gremien für die Amtsperiode 2024–2027

Bern, 22.11.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode 2024–2027 vorgenommen.

Die Amtsperiode der meisten ausserparlamentarischen Kommissionen, Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes endet am 31. Dezember 2023. Für die Einsetzung und die Wahl der Mitglieder der ausserparlamentarischen Gremien ist der Bundesrat zuständig. Insgesamt hat der Bundesrat rund 1600 Mitglieder gewählt.

Die von den Departementen getroffenen Massnahmen für eine bessere Vertretung der Geschlechter und der Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen haben Wirkung gezeigt. Im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen konnte die Vertretung der Frauen und der französischen und italienischen Sprachgemeinschaften in den ausserparlamentarischen Kommissionen verbessert werden.

Das Verzeichnis der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, der Mitglieder der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes und der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts wird auf Beginn der neuen Amtsperiode auf den 1. Januar 2024 aktualisiert.

Die Liste der Mitglieder der ausserparlamentarischen Gremien für die neue Amtsperiode 2024–2027 wird am 24. November 2023 als PDF-Dokument auf der entsprechenden Webseite des Bundesrates veröffentlicht.


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