Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz wird präzisiert

Bern, 10.03.2023 - Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz (StSG) muss präzisiert werden, insbesondere, um die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und für Sanierungen von radiologischen Altlasten zu regeln. So sollen die Betreiber der Kernkraftwerke (KKW) künftig verpflichtet werden, die anfallenden Kosten für die Verteilung der Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern um ein Werk zu übernehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10.3.2023 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Zudem hat er in seiner Verordnung die Vorverteilung der Jodtabletten um das KKW Mühleberg aufgehoben.

Das Verursacherprinzip steht für den Grundsatz, dass die Verursacher die Kosten für Massnahmen tragen, die sie verursacht haben. Dieser im Strahlenschutzgesetz verankerte Grundsatz braucht in einzelnen Fällen Präzisierungen und Anpassungen im Gesetz.

Eine Anpassung betrifft die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten. Sie müssen durch die Betreiber der KKW und durch das Gemeinwesen getragen werden. Der Bundesrat legt den Umkreis um ein KKW fest, in welchem die Betreiber die vollen Kosten tragen.

Die weitere Gesetzesänderung sieht vor, dass die Kosten für Sanierungsmassnahmen bei radioaktiv kontaminierten Standorten durch die Verursacher und die Inhaber getragen werden. Diese Regelung betrifft beispielsweise radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind. Der Bund trägt lediglich die Kosten der Verursacher, die nicht mehr ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Gleiches gilt auch bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen.

Zudem wird das Verursacherprinzip für jene Kosten präzisiert, die bei einer spezifischen Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung von Betrieben anfallen. Darüber hinaus werden Rechtsgrundlagen im Bereich des Datenschutzes geschaffen und die Strafbestimmungen angepasst. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Juni 2023.

Vorverteilung von Jodtabletten rund um das Kernkraftwerk Mühleberg wird eingestellt

Der Bundesrat hat zudem eine Verordnungsänderung verabschiedet, wonach im Umkreis von 50 Kilometern um das KKW Mühleberg keine Jodtabletten mehr im Voraus verteilt werden. Nach der Abschaltung des Kernkraftwerks Mühleberg ist dies nicht mehr nötig. Die Änderung betrifft zahlreiche Gemeinden in den Regionen Bern, Solothurn, Fribourg, Neuenburg und Waadt. Die Jodtabletten werden dort künftig nicht mehr vorsorglich an die Bevölkerung verteilt, sondern der Kanton lagert sie für die Bewohnerinnen und Bewohner ein.

Die letzte Verteilaktion fand 2014 statt. Da das Haltbarkeitsdatum der damals verteilten Tabletten bereits Ende 2023 abläuft, wird die Armeeapotheke im kommenden Herbst eine neue Verteilkampagne im Umkreis von 50 km um die Kernkraftwerke Gösgen, Beznau und Leibstadt durchführen. Die abgelaufenen Jodtabletten sollten nicht im Abfall entsorgt werden, sondern in eine Apotheke oder Drogerie zurückgebracht werden.

Einnahme von Jodtabletten
Die rechtzeitige Einnahme von Jodtabletten zur Vorbeugung von Schilddrüsenkrebs ist für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Personen unter 45 Jahren eine wirksame Massnahme bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk. Um eine rechtzeitige Einnahme sicherzustellen, werden die Jodtabletten in allen Haushalten im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke vorverteilt. Die Tabletten sind lediglich für den Notfall bestimmt und dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden.
Personen über 45 Jahren ist neu gemäss der Eidg. Kommission für Strahlenschutz eine Einnahme der Jodtabletten nicht mehr empfohlen. Betroffene über 45 Jahre, die nicht auf die Einnahme von Jodtabletten verzichten möchten, sollten die Einnahme im Voraus mit ihrem Arzt besprechen.


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