Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten vorantreiben

Bern, 11.01.2023 - Die Arbeit sämtlicher Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu bekämpfen, ist notwendig und muss verstärkt werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 verabschiedet hat. Die Voraussetzungen für solche Verbesserungen sind bereits gegeben. Im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen müssen auch Bund und Kantone ihre Aktivitäten optimal koordinieren.

In der Schweiz fallen der Kinderschutz und die Strafverfolgung hauptsächlich in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund handelt subsidiär und übernimmt spezifische Aufgaben, wie die internationale Kooperation mit Interpol und Europol. Auch private Organisationen und Telekommunikationsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Cybersexualdelikten. Daraus ergeben sich zahlreiche rechtliche, polizeiliche, technische und präventive Massnahmen, mit denen der sexuelle Kindsmissbrauch im Internet bekämpft wird.

Prävention, Bekämpfung und Zusammenarbeit verstärken

Im Bericht des Bundesrats werden Lücken ermittelt und Empfehlungen formuliert. Zunächst müssen die Cybersexualdelikte besser erfasst werden. Ausserdem müssen die Akteure innerhalb der gegebenen Kompetenzen und Verantwortlichkeit stärker zusammenarbeiten. Sie sollten auf innovativere und partizipativere Präventionsmassnahmen setzen und dabei neben den Kindern und Jugendlichen vor allem auch Eltern, Lehrkräfte und weitere Bezugspersonen ansprechen. Und schliesslich sollte evaluiert werden, welche Präventionsmassnahmen wie wirksam sind.

Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen seiner Kompetenzen und der verfügbaren Ressourcen daran mitzuarbeiten, dass die Empfehlungen zu den Präventionsmassnahmen umgesetzt werden. Der Bund wird gezielte eigene Massnahmen im Rahmen der nationalen Plattform «Jugend und Medien» des Bundesamtes für Sozialversicherungen umsetzen: Die Arbeit der Akteure, welche die Medienkompetenz fördern, soll noch besser koordiniert werden. Die Entwicklung innovativer Massnahmen (Identifizierung von Good Practice-Beispielen) und die Sensibilisierung eines breiteren Publikums sollen vorangetrieben werden.

In seinem Bericht stützt sich der Bundesrat auf eine Studie, die von der Universität Lausanne (UNIL, École des sciences criminelles) im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen erarbeitet wurde. Die Studie beschreibt die Situation in der Schweiz, die Rechtslage und den Wissensstand zu vier Cyber-Sexualdelikten gegen Minderjährige (siehe Kasten). Die Forschenden identifizieren die wichtigsten Akteure in der Prävention und im Kampf gegen solche Delikte und beurteilen deren Massnahmen. Sie weisen weiter auf Lücken hin und formulieren Empfehlungen. Mit dem Bericht beantwortet der Bundesrat das Postulat 19.4111 «Kinder und Jugendliche vor der Handykamera nicht alleine lassen. Täter stoppen, die Kinder dazu anleiten oder erpressen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen» der ehemaligen Nationalrätin Rosmarie Quadranti.

Berücksichtigte Cyber-Sexualdelikte

- Herstellung und Verbreitung von Darstellungen sexueller Handlungen mit Kindern im Internet
- Cybergrooming (Eine erwachsene Person, die sich häufig als Jugendliche/r ausgibt, nimmt über das Internet Kontakt mit einem Kind auf mit dem Ziel sexuelle Handlungen vorzunehmen.)
- Sextortion (Eine Person beschafft sich über soziale Netzwerke oder andere Plattformen freizügige Bilder von Dritten und droht, sie zu veröffentlichen. So wird versucht, noch mehr Bilder, Geld oder ein Treffen mit dem Opfer zu erpressen.)
- Live-Streaming von sexuellem Missbrauch von Kindern

Alle vier untersuchten Handlungen sind gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.


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