Corona-Einsatz des Zivilschutzes: Bund übernimmt Lohndifferenzen

Bern, 12.06.2020 - Angehörige des Zivilschutzes erhalten für einen Teil ihres Dienstes in der Coronapandemie die Differenz zwischen ihrem Erwerbseinkommen und der EO-Entschädigung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 beschlossen, die für Angehörige der Armee geltende Regelung auch für die Angehörigen des Zivilschutzes anzuwenden.

Am 20. März 2020 hat der Bundesrat ein gesamtschweizerisches Aufgebot des Zivilschutzes verfügt. Damit ergänzte er den Assistenzdienst der Armee. Seit dem Aufgebot des Bundesrates standen bis Ende Mai in der ganzen Schweiz pro Woche durchschnittlich über 5000 Angehörige des Zivilschutzes im Einsatz.

Militär- und Zivilschutzdienstleistende erhalten normalerweise eine Vergütung von 80% des Einkommens durch die Erwerbsersatzordnung (EO). Für die Armeeangehörigen hat der Bundesrat bereits beschlossen, dass eine allfällige Differenz zwischen der EO-Entschädigung und dem vollen Erwerb vom Bund übernommen wird. Damit müssen Selbständigerwerbende und Angestellte, deren Arbeitgeber keine volle Lohnfortzahlung vorsehen, keine Lohneinbussen in Kauf nehmen.

Nun hat der Bundesrat beschlossen, diese Regelung auch für den Zivilschutz anzuwenden, und die Verordnung über die Entschädigung von Angehörigen der Armee im Assistenzdiensteinsatz zur Bewältigung der Coronapandemie angepasst. Diese Anpassung betrifft die Diensttage, die im Rahmen des Aufgebots des Zivilschutzes durch den Bundesrat zwischen dem 21. März und dem 30. Juni 2020 geleistet werden. Der Anspruch auf die zusätzliche Entschädigung gilt in Anlehnung an die Regelung der Armee ab dem 20. Diensttag. Der finanzielle Mehraufwand wird auf maximal 6 Mio. Franken geschätzt und kann mit dem bereits vom Bundesrat gesprochenen Kredit für den Zivilschutzeinsatz gedeckt werden.


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