Bundesrat nimmt Kenntnis von der finanziellen Entflechtung des RUAG-Konzerns

Bern, 24.04.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2020 Kenntnis von der Bilanzspaltung des RUAG-Konzerns genommen. Die Entflechtung der RUAG schreitet damit planmässig voran. Die Bilanzen der MRO Schweiz, die schwergewichtig für die Schweizer Armee tätig ist, und der RUAG International, die auf die Privatisierung vorbereitet wird, wurden rückwirkend auf 1. Januar 2020 rechtlich und finanziell getrennt.

Im Zuge der Entflechtung der RUAG werden die vorhandenen Vermögenswerte (Aktiven) und Verbindlichkeiten (Passiven) auf die beiden Teilkonzerne MRO Schweiz und RUAG International aufgeteilt. Dieser Vorgang der Bilanzspaltung beruht auf dem testierten Konzernergebnis der bisherigen RUAG Holding bzw. ihrer Konzerngesellschaften des Jahres 2019, das in den kommenden Wochen veröffentlicht werden soll. Die neue übergeordnete Beteiligungsgesellschaft BGRB Holding ist im Eigentum des Bundes, weshalb ihr Verwaltungsrat seinen Entscheid zur Bilanzspaltung dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht hat.

Bilanzspaltung basiert auf Zuordnung nach Geschäftstätigkeit

Bereits mit seinem Beschluss vom 15. März 2019 hatte der Bundesrat festgelegt, wie die einzelnen Unternehmensteile der RUAG mit ihren unterschiedlichen Tätigkeiten auf die beiden Teilkonzerne aufzuteilen sind. Der grösste Teil an Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der RUAG lässt sich auf der Basis der Geschäftstätigkeit eindeutig der MRO Schweiz oder der RUAG International zuordnen.

Die Zuordnung durch den Verwaltungsrat der BGRB betraf daher jene Aktiven und Passiven, bei denen Ermessenspielraum besteht. Dies gilt im Wesentlichen für die liquiden Mittel und die freien Reserven des RUAG Konzerns. Konkret wurden 72 Millionen Franken der zur Verfügung stehenden 158 Millionen Franken der MRO Schweiz zugewiesen, der Rest der RUAG International.

Beide Teilkonzerne mit genügend Liquidität und Eigenkapital

Der Bundesrat als Eigner hat sich davon überzeugen können, dass im Rahmen der vorhandenen Mittel beide Teilkonzerne mit einer ausreichender Liquidität und einer ihrem Geschäftsmodell angemessenen Eigenkapitalbasis ausgestattet sind, um für die Zukunft als eigenständige Firmen vorbereitet zu sein. Dies auch unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Bilanzspaltung nicht abschätzbaren Risiken aus der COVID-19-Pandemie.

Mit der Spaltung der Bilanzen wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Entflechtung der RUAG erfolgreich umgesetzt. Die organisatorische Trennung der beiden Teilkonzerne war am 1. Januar 2020 vollzogen worden.


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