Bundesrat setzt Bundesgesetz und Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) auf den 1. Januar 2021 in Kraft

Bern, 12.02.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 beschlossen, das Bundesgesetz und die gleichentags verabschiedete Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.

Das Parlament hat das revidierte BöB am 21. Juni 2019 einstimmig verabschiedet und gleichzeitig das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) einstimmig angenommen. Die Referendumsfrist für das revidierte BöB ist am 10. Oktober 2019 ungenutzt abgelaufen. Nebst Umsetzung des GPA 2012 in die nationale Gesetzgebung, ist das Hauptziel der Revision, die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen soweit möglich und sinnvoll zu harmonisieren. Dies entspricht einem geforderten Anliegen der Wirtschaft, da die aktuell heterogene Rechtslage zu unnötigen Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führt.

Bund und Kantone haben die inhaltlich harmonisierten Revisionstexte für das Bundesgesetz und die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) seit 2012 gemeinsam in einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe vorbereitet. Nachdem die Kantone die IVöB an der Sonderplenarversammlung vom 15. November 2019 ebenfalls einstimmig verabschiedet haben, stehen nun die Umsetzungsarbeiten im Fokus. Dabei wird hohes Gewicht auf die Zusammenarbeit und die Koordination mit den anderen föderalen Ebenen gelegt, um die Harmonisierungsbestrebungen auch im Hinblick auf die Umsetzung fortzuführen. Die schweizweit harmonisierten Beschaffungsordnungen werden die Rechtssicherheit sowie die Anwenderfreundlichkeit erhöhen, wovon die Unternehmen, namentlich die KMU, Nutzen ziehen können.

Dem vom Parlament festgelegten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen - mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb - kommt grosse Bedeutung zu. Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein bedeutendes Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2018 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,6 Milliarden Franken. Das revidierte WTO-Übereinkommen erweitert das Marktzugangspotential um rund 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr.


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