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Veröffentlicht am 19. Dezember 2018

E-Voting als dritter ordentlicher Stimmkanal: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 19.12.2018 - An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 hat der Bundesrat entschieden, das Vernehmlassungsverfahren für die Überführung des elektronischen Stimmkanals in den ordentlichen Betrieb zu eröffnen. Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) soll die aktuelle Versuchsphase beendet und die elektronische Stimmabgabe als dritter Stimmkanal verankert werden.