Bundesrat empfiehlt Ablehnung der «Trinkwasserinitiative» und beschliesst Massnahmen-Strategie

Bern, 15.06.2018 - Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» aus. Dies hat er an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 entschieden. Die Trinkwasserinitiative hätte weitreichende, schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft und Ernährungssicherheit. Sie nimmt aber berechtigte Anliegen auf, die bereits mit den heutigen agrarpolitischen Massnahmen angestrebt werden. Der Bundesrat will deshalb die bestehenden Aktivitäten mit einer Massnahmen-Strategie im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 verstärken und ergänzen. Die Strategie soll die Risiken des Hilfsmitteleinsatzes in der Landwirtschaft reduzieren, ohne die Produktion zu stark einzuschränken. Auf einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag verzichtet der Bundesrat.

Am 18. Januar 2018 wurde die sogenannte «Trinkwasserinitiative» mit 113’979 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt mit einer Verfassungsänderung, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, ohne prophylaktischen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung auskommen und deren Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann. Die Volksinitiative hätte weitreichende und schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft. Einerseits würde die Produktion durch den kompletten Verzicht auf Pestizide und zugekauftes Futter auf vielen direktzahlungsberechtigten Betrieben stark abnehmen. Anderseits besteht das Risiko, dass Betriebe vermehrt aus dem Direktzahlungssystem aussteigen und ihre Produktion im Rahmen des gesetzlichen Spielraums intensivieren.

Die Volksinitiative nimmt jedoch wichtige Anliegen auf, die der Bund selber bereits mit verschiedenen agrarpolitischen Massnahmen wie beispielsweise dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel anstrebt. Aufgrund der inhaltlichen und terminlichen Überschneidung soll diese Massnahmen-Strategie als Alternative zur Volksinitiative im Rahmen des laufenden Prozesses der Agrarpolitik ab 2022 verstärkt und ergänzt werden. Es soll insbesondere vorgeschlagen werden, den maximalen Tierbesatz pro Fläche gemäss Gewässerschutzgesetz zu reduzieren, im Ökologischen Leistungsnachweis nur noch Pflanzenschutzmittel mit geringem Umweltrisiko zuzulassen und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel verstärkt mit Direktzahlungen zu fördern. Wenn trotzdem regional zu hohe Stoffeinträge in Gewässern festgestellt werden, sollen Bund und Kantone gezielt die Anforderungen regional verschärfen können.

Da diese Massnahmen-Strategie im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 umgesetzt werden soll, hat sich der Bundesrat für eine Ablehnung der Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen.


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