Bundesrat lehnt "Transparenz-Initiative" ab

Bern, 31.01.2018 - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative "Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung" (Transparenz-Initiative) ab. Er ist der Ansicht, dass eine nationale Regelung der Parteienfinanzierung und der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen kaum mit den Eigenheiten des schweizerischen politischen Systems vereinbar ist. Er wird dem Parlament deshalb beantragen, die Volksinitiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. An seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Die Transparenz-Initiative ist am 10. Oktober 2017 mit 109‘826 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, dass der Bund Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bundesebene erlässt. Die Parteien sollen insbesondere ihre Bilanz und ihre Erfolgsrechnung sowie die Herkunft aller Spenden über 10‘000 Franken offenlegen müssen. Bei Kampagnen sollen auch Personen und Komitees dazu verpflichtet werden, ihre Spenden über 10‘000 Franken zu deklarieren, sofern sie insgesamt über 100‘000 Franken einsetzen. Die Annahme anonymer Spenden soll zudem verboten werden.

Schweizerische Eigenheiten kaum mit nationaler Regelung vereinbar

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz kaum mit einer nationalen Regelung der Parteienfinanzierung und der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen vereinbar sind - auch wenn die Kantone Tessin, Genf und Neuenburg eigene Regelungen geschaffen haben. Im System der direkten Demokratie der Schweiz, das durch regelmässige Volksabstimmungen geprägt ist, sind die Parteien nicht die einzigen Akteure des politischen Geschehens, sondern zum Beispiel auch Ad-hoc-Komitees und Organisationen. Eine Gesetzgebung für alle politischen Akteure würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand und damit beträchtliche Kosten verursachen. Im Übrigen ist im politischen Milizsystem der Schweiz der Finanzbedarf der Parteien ohnehin bedeutend kleiner als in anderen Ländern.

Der Bundesrat wird dem Parlament in seiner Botschaft aus diesen Gründen beantragen, die Transparenz-Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Er wird dem Parlament die Botschaft bis im Herbst 2018 unterbreiten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, media@bj.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-69662.html