Der Bundesrat bewilligt den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe für die Jahre 2017-2018

Bern, 02.12.2016 - An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 hat der Bundesrat den Gesuchen der Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf stattgegeben, die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen anzubieten. Die Bewilligungen gelten ab dem Urnengang vom 12. Februar 2017 für zwei Jahre. Vor jedem Urnengang wird die Bundeskanzlei prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben in den gesuchstellenden Kantonen noch erfüllt sind und entsprechend eine Zulassung erteilen.

Die fünf genannten Kantone bieten ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen. Ferner können bis zu 30% der Stimmberechtigten der Kantone Neuenburg und Genf per Internet an einem eidgenössischen Urnengang teilnehmen. Stimmberechtigte mit einer Behinderung, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, können auf Anmeldung ebenfalls elektronisch abstimmen. Der Kanton Genf wird sein eigenes System einsetzen. Dabei gelten die Kantone Bern, Luzern und Basel-Stadt als sogenannte beherbergte Kantone des Genfer Systems. Der Kanton Neuenburg wird ab dem Urnengang vom 12. Februar 2017 neu das System der Schweizerischen Post verwenden. Das System der Schweizerischen Post wurde am Urnengang vom 27. November 2016 im Kanton Freiburg zum ersten Mal eingesetzt.

Ab dem Urnengang vom 12. Februar 2017 werden rund 97‘000 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte und ca. 57‘000 Auslandschweizer Stimmberechtigte[1] ihre Stimme auf dem elektronischen Weg abgeben können.

[1] Diese Zahl umfasst die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg, Genf und Freiburg. Der Kanton Freiburg hat die Bewilligung des Bundesrates für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2016-2018 am 16. September 2016 erhalten.


Adresse für Rückfragen

René Lenzin
Stv. Leiter Sektion Kommunikation BK
Tel. 058 462 54 93
rene.lenzin@bk.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-64771.html