Der Bundesrat bewilligt den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe für die Jahre 2017-2018
Bern, 2.12.2016 - An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 hat der Bundesrat den Gesuchen der Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf stattgegeben, die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen anzubieten. Die Bewilligungen gelten ab dem Urnengang vom 12. Februar 2017 für zwei Jahre. Vor jedem Urnengang wird die Bundeskanzlei prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben in den gesuchstellenden Kantonen noch erfüllt sind und entsprechend eine Zulassung erteilen.