Bundesrat heisst Bericht zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und Vertiefung der internationalen Kooperation der Armee gut

Bern, 31.01.2024 - An seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulats der SiK-S (23.3000) und des Postulats Dittli (23.3131) den Bericht «Verteidigungsfähigkeit und Kooperation» gutgeheissen. Der Bericht legt dar, wie die Verteidigungsfähigkeit der Armee gestärkt und wie eine vertiefte, institutionalisierte Kooperation mit der Nato unter Wahrung der Neutralität erreicht werden kann.

Der Bundesrat hielt im Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht vom September 2022 fest, dass mit Blick auf die markant verschlechterte Sicherheitslage die Verteidigungsfähigkeit der Armee gestärkt werden soll; überdies soll die Sicherheits- und Verteidigungspolitik konsequenter als bisher auf die internationale Zusammenarbeit ausgerichtet werden, insbesondere mit der Nato, der EU und den Nachbarstaaten. Mit den Postulaten der SiK-S (23.3000) und Dittli (23.3131) hat das Parlament diese zwei zentralen Handlungsfelder des Zusatzberichts aufgenommen. Weil die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit direkt miteinander zusammenhängen und sich gegenseitig begünstigen, hat der Bundesrat die beiden Postulate gemeinsam im selben Bericht beantwortet.

Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee

Im Zentrum für die Weiterentwicklung der militärischen Fähigkeiten steht die Verteidigung. Im Hinblick auf die zunehmend hybride Konfliktführung, die zusätzlich zum Einsatz von verschiedenen Mitteln auch den bewaffneten Konflikt umfasst, muss die Armee weiterhin eine Vielzahl von Bedrohungen und Gefahren abwehren können. Die Fähigkeiten der Armee sollen breit und ausgewogen weiterentwickelt werden, aber angesichts der verschlechterten Sicherheitslage liegt ein besonderer Akzent auf der Verteidigungsfähigkeit. Damit werden auch Leistungen bei der subsidiären Unterstützung der zivilen Behörden oder der militärischen Friedensförderung weiterentwickelt. Diese zählen weiterhin zu den Aufgaben der Armee.

Mit der Beantwortung des Postulats 23.3000 legt der Bundesrat die konzeptionelle Grundlage für die Armeebotschaft 2024 vor, mit der die Bundesversammlung die längerfristige Entwicklung der Armee stärker gestalten kann als bisher. Der Bundesrat wird im Februar 2024 darüber befinden.

Intensivierung der Kooperation

Die Schweiz strebt als neutraler Staat an, sich selbständig zu verteidigen. Bei einem Angriff ist sie jedoch frei, ihre Verteidigung zusammen mit anderen Staaten zu organisieren. Dazu soll die Interoperabilität ausgebaut werden, ohne Verpflichtungen, Abhängigkeiten oder Sachzwänge einzugehen, die mit der Neutralität nicht vereinbar wären.

Die Partnerschaft für den Frieden als bisheriger institutioneller Rahmen der Kooperation mit der Nato ermöglicht es, die Zusammenarbeit in der Zukunft auch im Verteidigungsbereich zu intensivieren. Die Kooperation soll stärker als bislang auf Aspekte ausgerichtet werden, die für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten von Bedeutung sind. Weil Kooperation ein Geben und Nehmen ist und die Bereitschaft der Partner voraussetzt, soll die Schweiz substanzielle Beiträge leisten, beispielsweise über die Beteiligung an multinationalen Centres of Excellence und in der militärischen Friedensförderung in Konfliktgebieten.

Rechtlicher Handlungsbedarf wird geprüft

Der Bericht legt konkrete Massnahmen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und Intensivierung der multilateralen Kooperation vor. Der Bundesrat wird gestützt auf diese Schlussfolgerungen prüfen, ob und wenn ja, welche Massnahmen weiter vertieft oder umgesetzt werden sollen. Dabei geht es beispielsweise um Ausbildungsdienste von Milizverbänden auch auf Übungsplätzen im benachbarten Ausland oder in multilateralen Übungen. Ausserdem geprüft wird, einzelne Milizangehörige ausserhalb von herkömmlichen militärischen Friedensförderungsdiensten für Einsätze in multilateralen Stabsstrukturen oder für Ausbildungseinsätze zugunsten Dritter einzusetzen. Weiter umfassen die Abklärungen die militärische Mobilität, namentlich die rechtliche Regelung für allfällige Transits militärischer Formationen von Partnernationen.


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