Bundesrat setzt rechtliche Grundlage für das neuartige Fondsprodukt L-QIF in Kraft

Bern, 31.01.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 beschlossen, das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2024 in Kraft zu setzen. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen. Der L-QIF trägt dazu bei, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.

Im Dezember 2021 haben die Eidgenössischen Räte beschlossen, das KAG zu ändern und damit den L-QIF einzuführen. Dabei handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit sind. Der L-QIF steht ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und muss von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden.

Mit der Änderung der KKV werden die Ausführungsbestimmungen für den L-QIF definiert. Ausserdem bietet die Revision die Gelegenheit, die KKV und weitere Verordnungen - insbesondere die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) - in verschiedenen anderen Punkten anzupassen. Diese Anpassungen dienen dazu, internationale Standards umzusetzen, Entwicklungen des Marktes nachzuvollziehen oder die Rechtssicherheit zu erhöhen.


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