Angleichung der Erwerbsersatzleistungen
Bern, 22.12.2023 - Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde ursprünglich eingeführt, um den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu kompensieren. Später kamen Verdienstausfälle im Zusammenhang mit einer Elternschaft hinzu: der über die EO entschädigte Urlaub nach einer Geburt oder Adoption sowie der Urlaub für die Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) in die Vernehmlassung geschickt. Das Ziel der Vorlage ist es, die Leistungen zu vereinheitlichen und an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden aus den derzeitigen Mitteln der EO finanziert. Die Vernehmlassung dauert bis 12. April 2024.