Massnahmen zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet

Bern, 08.12.2023 - Der Bundesrat prüfte aufgrund zweier Postulate die Massnahmen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern in der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 in Erfüllung der beiden Postulate einen Bericht verabschiedet, der ein besonderes Augenmerk auf die sexuelle Gewalt an Kindern im Internet und in Livestreams legt. Der Bericht zeigt auf, dass die Kantone verschiedene Koordinationsmechanismen eingerichtet haben, um eine wirksame Bekämpfung der Pädokriminalität in der Schweiz sicherzustellen. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen hat sich bewährt.

Im September 2021 nahm der Nationalrat zwei Postulate an: Das Postulat 19.4016 von Yvonne Feri «Sexuelle Gewalt an Kindern im Internet. Was macht das Bundesamt für Polizei?» und das Postulat 19.4105 von Fabio Regazzi «Die Täter vor dem Live-Streaming eines Kindsmissbrauchs stoppen, und der Kinderprostitution im Internet wirksame Grenzen setzen». Die Postulate fordern den Bundesrat auf, die bestehenden oder allenfalls notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet und der Echtzeitverbreitung von Kinderpornografie zu prüfen. Der Bericht wurde von fedpol verfasst. Fedpol stützte sich bei der Erarbeitung des Berichts auf eine Begleitgruppe, die sich aus Expertinnen und Experten des Bundes und der Kantone zusammensetzte. Der Bericht bestätigt, dass die Bekämpfung der Pädokriminalität in der Schweiz nur im Verbund möglich ist.  

Bund und Kantone kämpfen Hand in Hand gegen Pädokriminalität

Die Strafverfolgung und die Prävention der Pädokriminalität sind in kantonaler Kompetenz. Bei der Präventionsarbeit werden die Kantone von der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) sowie von verschiedenen Initiativen des Bundes und von Nichtregierungsorganisationen unterstützt. Bei der Strafverfolgung leiten die kantonalen Polizeibehörden die Ermittlungen, sind zuständig für die Überwachung von sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken und verdeckten Ermittlungen im Internet. Fedpol nimmt für den Bund die Zentralstellenaufgaben wahr. Dazu gehört die internationale Zusammenarbeit mit Europol und Interpol und die Voranalyse und Triage der Verdachtsmeldungen des Nationalen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) aus den USA. Die Kantonspolizeien nehmen diese Meldungen entgegen und verfolgen sie weiter. Diese Meldungen sind eines der Mittel zur Aufdeckung der Pädokriminalität im Internet.

Kantonspolizeien führen zusätzlich verdeckte Ermittlungen in Netzwerken durch, in denen pädokriminelles Material ausgetauscht wird. Dafür werden unter anderem Ermittlerinnen und Ermittler in Foren oder Chats eingesetzt, um potenzielle Täter zu überführen. Erfahrungsgemäss sind in den meisten Fällen mehrere Kantone betroffen. Entsprechend haben die Kantone interkantonale Strukturen geschaffen, wie beispielsweise das Netzwerk für digitale Ermittlungsunterstützung (NEDIK), um Spezialistenressourcen zu bündeln, den Informationsaustausch zu verbessern und grenzüberschreitende Fälle koordiniert behandeln zu können.

Der Bericht unterstreicht, dass die föderalen Zuständigkeiten gerade bei der Bekämpfung der Pädokriminalität wichtig sind. Pädokriminalität spielt sich meist im Verborgenen ab, entsprechend braucht es die territoriale Nähe, die bei einer Strafverfolgungskompetenz des Bundes nicht gegeben wäre. Allerdings ist der Bund ein wichtiger Akteur, wenn es darum geht, die internationale Kooperation sicherzustellen und die Kantone bei der Strafverfolgung zu unterstützen.

Verstärkte grenzüberschreitende Kooperation und Präventionsarbeit

Die Kantone können weiterhin auf die Unterstützung des Bundes zählen: Der Bericht hält fest, dass der Bundesrat seine Anstrengungen zur Bekämpfung der Pädokriminalität in der internationalen Koordination fortführen und die internationalen Entwicklungen aufmerksam verfolgen wird. So analysiert das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) laufende Gesetzgebungsarbeiten in der Europäischen Union (E-Evidence-Paket, Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern) und den USA. Die Schweiz beteiligt sich zudem an den zurzeit laufenden Verhandlungen zu einem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Cyberkriminalität. In all diesen Bereichen ist gesetzgeberischer Handlungsbedarf absehbar.

In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 19.4111 Rosmarie Quadranti hat sich der Bundesrat bereits verpflichtet, die Präventionsmassnahmen zu verbessern. Und er hat auch bereits Gelder gesprochen, um Präventionsangebote zu unterstützen, die Missbrauchsfälle möglichst verhindern sollen.


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